Archiv -Oktober 2009

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Update: Abmahnungen der Shac GmbH
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Abmahnung Nova Nutria Int. AG
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Abmahnung Michael Presser, Computer Hard- & Software Handel
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Abmahnung Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG
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Abmahnung Johann Friedrich Dirks e.K.
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Abmahnung Falk Sternadel
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Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
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Abmahnung Christian Thiele
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Abmahnung der Uptunes GmbH
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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH
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Abmahnung Rohrbach Preisparadies
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Abmahnung Georges Gaudot
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Abmahnung der Firma Euro Trade
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Abmahnung Elfriede Bauer-Pretsch
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Abmahnung der Betz DSR GmbH

Update: Abmahnungen der Shac GmbH

Und täglich grüßt das Murmeltier – immer wieder Abmahnungen der Shac GmbH wegen angeblich unzulässiger Garantieaussagen.

Die IT-Recht Kanzlei hat zurzeit gleich mehrere (fast gleichlautende) Abmahnungen der Shac GmbH zu bearbeiten, die immer wieder dasselbe zum Gegenstand haben: Unzulässige  Werbung mit Herstellergarantien. Mal wird die Aussage „Neuware mit 36 Monate Herstellergarantie“, mal auch nur der kurze Hinweis „5 Jahre Garantie“ abgemahnt.

Wie folgt lautet der Wortlaut des Textbausteins, mit dem die angebliche Wettbewerbswidrigkeit der vorgenannten Werbeaussagen zur Herstellergarantie begründet wird:

„Sie machen dabei keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und weisen auch nicht darauf hin, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt  werden. (…)Zunächst muss eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich sind. Nach § 477 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB muss vor allem, darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen und diese durch die  Garantie keine Einschränkung erfahren. Die vorgenannte gesetzliche Regelung dient dem Verbraucherschutz…“

Wir informieren Sie gerne, wie man mit Herstellergarantien werben darf und welche Rechtsprechung bereits zum Thema ergangen ist: Kontakt.

Abmahnung Nova Nutria Int. AG

Abmahnung der Nova Nutria Int. AG wegen gesundheitsbezogener Werbung bei Lebensmitteln.

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Nova Nutria Int. AG vor. Es geht hierbei um gesundheitsbezogene Werbung bei Lebensmitteln.

Die Fakten!

  1. Grund der Abmahnung: Die abgemahnte Händlerin hat folgende Angabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensmitteln veröffentlicht:

„Fast alle im Alter auftretenden Krankheiten werden von freien Radikalen mit verursacht – vom herzinfarkt bis zur Alzheimerkrankheit. Selbst Alterflecken und Hautfalten sind ihr Werk.
Wird die Erbsubstanz (unsere Gene) durch die aggressiven Moleküle verändert, kann sogar Krebs entstehen.“

Damit habe die Händlerin angeblich gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB versoßen.
2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 30.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt (Service-Code: 13-RS-09-MK)

Anmerkung zur Abmahnung der Nova Nutria Int. AG
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Nova Nutria Int. AG in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung Michael Presser, Computer Hard- & Software Handel

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel wegen angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung vor.

  1. Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, da er über die Preissuchmaschine Google Base Waren angeboten hat und dabei nicht die anfallenden Versandkosten angegeben wurden. Die Abmahnung stützt sich hierbei auf ein aktuelles BGH-Urteil zur Wettbewerbswidrigkeit von fehlenden Versandangaben bei Preissuchmaschinen.
  2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  3. Gegenstandswert: 19.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene:

Kontakt (Service-Code: 16-RS-09-MK)

Anmerkung:
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel in Umlauf. Das BGH- Urteil scheint manchen Händler in Sachen Abmahnung zu beflügeln. Mittlerweile hat aber Google reagiert und die Angaben von Versandkosten bei den Preissuchmaschinen ermöglicht. Dennoch: Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG

Der Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG vor. Es geht um eine angeblich falsche Widerrufsbelehrung sowie angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung.

Die Fakten!

  1. Grund der Abmahnung: Der abgemahnte Händler habe angeblich
    1. dem Vebraucher die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware auferlegt, ohne die Kostenübernahme vertraglich vereinbart zu haben.
    2. nicht in unmittelbar räumlicher Nähe zum Preis oder mittels einer sog. Sternchen-Fußnote beim Preis den Verbraucher darauf hingewiesen, dass sich der Kaufpreis zzgl. Versandkosten verstehe.
    3. bei der Abgabe einer Garantieerklärung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der angebotenen Sache nicht auch darüber informiert, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durch die Garantie nicht eingeschänkt werden.
  2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  3. Gegenstandswert: 10.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

Kontakt (Service-Code: 15-RS-09-MK)
Anmerkung zur Abmahnung der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Kienass Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung Johann Friedrich Dirks e.K.

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung von Johann Friedrich Dirks e.K., wegen einem angeblichen wettbewerbsrechtlichen Verstoß vor.

Begründet wird die Abmahnung mit folgender hervorgehobener Darstellung im Rahmen eines eBay-Angebots:

KEINE EBAY GEBÜHREN!!!
Transparenz für Käufer!
Verkäufer trägt ebay-Gebühren

Die Fakten

  1. Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich in hervorgehobener Art und Weise im Rahmen seiner eBay-Angebote mit oben genannten Informationen und also mit Selbstverständlichkeiten geworben.
  2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  3. Gegenstandswert: 10.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

Kontakt (Service-Code (17-RS-09-MK)

Anmerkung

Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen von Johann Friedrich Dirks e.K. in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung Falk Sternadel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Händlers Falk Sternadel vor. Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, dass dessen AGB eine Vielzahl von angeblichen wettbewerbsrechtlichen Verstößen aufweisen würden.
Unter anderem wurden folgende AGB-Bestimmungen gerügt:

  1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
  2. Ausschluß jeglicher Haftung auf Schadensersatz
  3. Unzulässiger Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand

Auch habe der abgemahnte Händler mit Selbstverständlichkeiten geworben, indem er damit geworben hat, dass der Preis schon die Mwst. enhalte sowie die Ware voll funktionstüchtig ist.

Hinweise zur Abmahnung des Händlers Falk Sternadel
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen des Händlers Sternadel in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.

Der Verletzer wird dabei

  1. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
  3. und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie von einer Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden (Support-Code: 07-RS-09-MK).

Abmahnung Christian Thiele

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Händlers Christian Thiele vor. Es geht insbesondere um Werbung mit angeblichen Selbstverständlichkeiten.
Die Fakten!

1. Grund der Abmahnung:

2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 30.000 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt(Service-Code: 12-RS-09-MK)
Anmerkung zur Abmahnung

Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen der Christian Thiele in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung der Uptunes GmbH

Abmahnung der Uptunes GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Uptunes GmbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.
Der Verletzer wird dabei

  1. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
  3. und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden (Service-Code: 10-RS-09-MK).

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Darin wird dem Abgemahnten das illegale Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download vorgeworfen.

Der Verletzer wird dabei

  1. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
  3. und zur Zahlung von Schadensersatz

aufgefordert.

Bei derartigen Abmahnungen handelt es sich regelmäßig nicht um Einzelfälle. Die IT- Recht-Kanzlei hat bereits mehrfach über das Thema Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing berichtet. Sollten auch Sie betroffen sein, können Sie sich gerne für eine unverbindliche Beratung an uns wenden (Service-Code: 08-RS-09-MK).

Abmahnung Rohrbach Preisparadies

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Rohrbach Preisparadies wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Die Fakten!

  1. Abmahner: Firma Rohrbach Preisparadies
  2. Grund: Angeblich fehlerhafte Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Gegenstandswert: 5.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt (Service-Code: 06-RS-09-MK)

Abmahnung Georges Gaudot

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen des Händlers Georges Gaudot, Inhaber der Firma Diftstern vor. Es geht dabei immer um dasselbe: Die Werbung mit angeblichen Selbstverständlichenkeiten („Originalware“).

Auszug aus der Abmahnung:

„Die von Ihnen vorgenommene Werbung ist wettbewerbswidrig, weil Sie mit Selbstverständlichkeiten werben. Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten stellt eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 UWG dar. Danach sind objektiv richtige Angaben unzulässig, wenn bei einem erhbelichen Teil des maßgeblichen Verkehrskreises ein unrichtiger Eindruck erweckt wird. Dem Verkehrskreis entsteht somit der Eindrcuk, dass Sie hier etwas Besonderes anbieten. Es ist davon auszugehen, dass die von Ihnen angebotenen Produkte Originalware darstellen, da Sie ansonsten mit Ihrer Werbung gegen Markengesetze und gegen die Verkaufsbestimmungen der Internethandelsplattform eBay verstoßen würden. Somit ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die von Ihnen angebotenen Waren Originalwaren sind.“

Hinweis zur Abmahnung des Händlers Georges Gaudot
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen des Händlers Georges Gaudot in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Abmahnung der Firma Euro Trade

Abmahnung wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Euro Trade vor, in der die folgenden angeblichen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, die Health-Claim Verordnung sowie rechtswidrige AGB gerügt werden.

Insbesondere ging es darum, dass

  1. die Grundpreise je Mengeneinheit i.S.d. §§ 2 I , 2 III PAngV nicht angegeben worden seien.
  2. die Informationspflichten des Art. 10 II HCV beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln nicht beachtet worden seien.

Zudem sei die nachstehende, angeblich rechtswidrige, Klausel verwendet worden:

„Ich möchte regelmäßig interessante Angebote per E-Mail erhalten. Meine E-Mail Adresse wird nicht an andere Unternehmen weiteregegeben. Diese Einwilliung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich den Link „Abmelden“ am Ende des Newsletters anklicke.“

Hinweis:
Ob derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

Abmahnung Elfriede Bauer-Pretsch

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung von Frau Elfriede Bauer-Pretsch vor, in der insbesondere eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie ein unvollständiges Impressum gerügt wurden.

Im Einzelnen wurde folgende wettbewerbsrechtliche Verstöße eines eBay-Händlers gerügt:

  1. Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 312c I BGB,  Art. 240 EGBGB, § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV entspricht, da nicht in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hingewiesen wird.
    1. Gerügt wurden insbesondere:
      1. die fehlenden Angaben zur Gefahrtragung bei Rücksendung der Widerrufsware;
      2. der Wertersatzanspruch bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme;
      3. die fehlende Angabe der Faxnummer des Widerrufsadressaten.
  2. Fehlende Angaben im Rahmen der rechtlichen Informationen des Anbieters:
    1. fehlende Angabe der Faxnummer;
    2. fehlende Angabe der Registernummer und des Registergerichts (vorliegend war eine GmbH von der Abmahnung betroffen);
    3. sowie die fehlende Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

In allen Fällen liegen angeblich wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße vor.

Hinweis:
Nach unserem Kenntnisstand sind noch weitere Abmahnungen von Frau Elfriede Bauer-Pretsch in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! (Service-Code: 06-RS-09-MK)

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Abmahnung der Betz DSR GmbH

Die Betz DSR GmbH mahnt nach Informationen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen, in letzter Zeit verstärkt gewerbliche Anbieter von Schulranzen ab, die ihre Ware wahrheitswidrig mit der Aussage bewerben, dass sie die Anforderungen einer bestimmten DIN-Norm erfüllt.

Im Einzelnen geht es um die DIN-Norm 58124, die die Anforderungen an Verkehrssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und körperliche Gestaltung der Tornister beschreibt. Die DIN-Norm legt etwa fest, dass der Schulranzen mit ausreichend fluoreszierendem Material (mindestens 20% der sichtbaren Fläche, wobei die Farben orange-rot und gelb erlaubt sind) und retroreflektierenden Materialien (10% der Vorder- und Seitenflächen) ausgestattet ist.

Dem entsprechend darf ein Schulranzen, der die Anforderungen der DIN-Norm 58124 nicht vollständig erfüllt auch nicht mit einer anders lautenden  Aussage beworben werden. Anderenfalls wird der Verbraucher hinsichtlich der wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware in die Irre geführt, was unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden kann.

Gewerbliche Anbieter von Schulranzen, die diese mit der Aussage bewerben, dass sie die Anforderungen der DIN-Norm 58124 erfüllen, sollten daher genau überprüfen, ob die von ihnen angebotenen und derart beworbenen Artikel tatsächlich unter diese DIN-Norm fallen. Sind die Anforderungen der DIN-Norm nicht erfüllt, sollte unbedingt von einer entsprechenden Werbung abgesehen werden. Ansonsten droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Hinweis: Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.