Update Abmahnung Thomas Baczewski
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Thomas Baczewski
- Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.000 Euro
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