Update Abmahnung Thomas Baczewski
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Thomas Baczewski
- Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bezüglich der Rücksendekosten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
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