Update Abmahnung Heike Schmidt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der sog. 40€-Klausel, angeblich fehlende Angaben zum Vertragsschluss
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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