Archiv -4. Februar 2011

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Update Abmahnung Heike Schmidt

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.