Archiv -21. März 2011

1
Update Abmahnung Sandra Liebetanz
2
Update Abmahnung Marek Kunikiewicz

Update Abmahnung Sandra Liebetanz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Sandra Liebetanz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Sandra Liebetanz
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch Angabe der Telefonnummer
angeblich fehlerhafte Angaben bei der Werbung mit einem Preisnachlass
angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Update Abmahnung Marek Kunikiewicz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Marek Kunikiewicz wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Marek Kunikiewicz
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der  Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
angeblich fehlerhafte Angaben bezüglich des Zustandekommens des Vertrages
angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Korrektur von Eingabefehlern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.