Update Abmahnung Heike Schmidt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Heike Schmidt
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von EingabefehlernRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro