Archiv -6. Mai 2011

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Abmahnung Anneliese Kühn
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Abmahnung Homepage Urheberrecht
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Abmahnung David Körber und Eduardo Mule GbR
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Abmahnung Online-Shop Impressum
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Abmahnung Amazon: irreführende Werbung
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Update Abmahnung Betz DSR GmbH
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Abmahnung eBay: Markenrechtsverletzung
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Update Abmahnung Swarovski AG
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Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

Abmahnung Anneliese Kühn

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anneliese Kühn wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Anneliese Kühn
Begründung:

angebliche Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Karl Valentin Zitates auf einer Homepage

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage

Mehr erfahren

Abmahnung Homepage Urheberrecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung eine Homepage/einen Internetauftritt betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Urheberrechtsverletzung („Karl Valentin“)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung David Körber und Eduardo Mule GbR

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma David Körber und Eduardo Mule GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblich fehlerhaften Impressum.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kerschies Rechtsanwälte

Abmahner: David Körber und Eduardo Mule GbR
Begründung:

angeblich fehlerhaftes Impressum

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

ein fehlerhaftes Impressum

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Amazon: irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung („UVP“) 

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Betz DSR GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Betz DSR GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Betz DSR GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung durch Verwendung eines falschen UVP´s

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Abmahnung eBay: Markenrechtsverletzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine markenrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

unerlaubte Verwendung des geschützten Begriffes “Swarovski” 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Swarovski AG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Swarovski AG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Lorenz Seidler Gossel

Abmahner: Swarovski AG
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Swarovski”

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 100.000 Euro

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Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich

Mahnt der Abgemahnte seinerseits den Abmahner ab, so ist die zweite Abmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Auch dann nicht, wenn der zuerst Abgemahnte den Abmahner ohne dessen Vorgehen  gar nicht abgemahnt hätte (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).

Sachverhalt

Die Parteien vertreiben unter anderem Kabel sowie Zubehör für Satellitenanlagen über das Internet, insbesondere über „Amazon“ und „eBay“.

Die A fügte im März 2010 unter einer bestimmten ASIN-Nummer ein Kabel samt Beschreibung auf dem Amazon-Marketplace hinzu und bot dieses zum Verkauf an. Zwischen dem 05.08.2010 und dem 27.08.2010 änderte die B die Artikelbeschreibung, was die A jedoch nicht bemerkte. Die B mahnte die A wegen Verletzung der der B zustehenden Wortmarke X am 09.09.2010 ab. Grund: Die A hatte weiterhin No-Name-Kabel verkauft, obwohl die Artikelbeschreibung auf ein Markenprodukt ausgerichtet war, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.