Archiv -26. Mai 2011

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Abmahnung Tonpool Medien GmbH
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Abmahnung Los Banditos Films GmbH
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Abmahnung Four Ace Europe GmbH
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Abmahnung Online-Shop Markenrecht
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40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen, wer zahlt ?

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Ohne Limit“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Das Konzert”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “New York, I Love You”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Tonpool Medien GmbH

Die Firma Abmahnung Tonpool Medien GmbH  mahnt eine Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Abmahnung Tonpool Medien GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Xavier Naidoo – Bitte hör nicht auf zu träumen“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Los Banditos Films GmbH

Die Firma Los Banditos Films GmbH mahnt eine weitere Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Los Banditos Films GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Housebroken – Daddy bitte komm zurück!“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Abmahnung Four Ace Europe GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Four Ace Europe GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Four Ace Europe GmbH
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Skike” durch nicht erlaubte Domainregistrierung

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: Online-Shop
Gegenstandswert: 175.000 Euro

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Abmahnung Online-Shop Markenrecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine markenrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Markenrechtsverletzung an der Wortmarke “Skike”

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen, wer zahlt ?

40 € Klausel bei mehreren Paketen

Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat.

Doch was passiert wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet?

Wer hat dann die Kosten der Rücksendung zu tragen?

 
Wurden dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich auferlegt, so hat dieser selbige nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist.

Auch wenn mehrere Waren bestellt werden, ist immer der Preis der zurückgesendeten Ware/n maßgeblich.

Beispiel:

Kunde bestellt 5 Sachen zum Gesamtpreis von 250 Euro; dabei kosten drei Stück je 60 Euro und zwei je 35 Euro. Zunächst widerruft der Kunde seinen Vertrag hinsichtlich zwei der 60 Euro Produkte und sendet diese zurück. Einige Tage später wird auch vom Widerrufsrecht eines der 35 Euro Produkte Gebrauch gemacht und dieses separat zurückgesendet. Wer trägt die jeweiligen Versandkosten?

Sendung 1 mit Gesamtwert von 120 Euro: Unternehmer muss Rücksendekosten tragen
Sendung 2 mit Gesamtwert von 35 Euro: Verbraucher trägt Kosten der Rücksendung

Fazit:

Es kommt immer auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an, auch wenn der Wert der gesamten Bestellung deutlich über 40 Euro lag.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.