Archiv -Mai 2011

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Update Abmahnung Turgay Namli
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Abmahnung Filesharing „Wickie und die starken Männer“
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Abmahnung Immobilienscout24.de irreführende Werbung
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Abmahnung eBay Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht
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Abmahnung Pinballcenter Knauer & Exner GbR
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Abmahnung Abercrombie & Fitch
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Update Abmahnung Oliver Steffens
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Anwendbarkeit der 100 EUR-Regel bei Urheberrechtsverletzungen
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Anspruch von Unternehmen bei Fernabsatzverträgen wird eingeschränkt
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Abmahnung eBay Markenrechtsverletzung
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Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben
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Abmahnung Webshop irreführende Werbung
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„Blitzversand“: Wenn wettbewerbsrechtlich der Blitz einschlägt
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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Update Abmahnung Turgay Namli

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Turgay Namli wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Turgay Namli
Begründung:

angeblich unzureichende Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 7.000 €

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Abmahnung Filesharing „Wickie und die starken Männer“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung eine Tauschbörse betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Wickie und die starken Männer“

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Immobilienscout24.de irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Immobilienscout24.de betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung hinsichtlich Lage und Alter des angebotenen Objektes 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

unzureichender Hinweis auf das Widerrufsrecht

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Links der Woche: Google und das Urheberrecht, Verkäufer bewerten ebay, Wikileaks droht

 

Die Anwälte und Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei sind für Ihre Mandanten natürlich auch viel im Internet unterwegs, um für konkrete Fälle zu recherchieren, oder um Informationen über einen Abmahner, eine Marke oder eine abmahnende Kanzlei zusammen zu tragen.

Bei diesen Rechercherchen stoßen sie aber auch immer wieder auf Wissenwertes, Skuriles oder auch Lustiges, das mit dem konrketen Fall nichts zu tun hat, aber dennoch erwähnenswert erscheint.

Diese „Fundstellen“ präsentieren wir daher ab sofort in unseren neuen Rubrik „Links der Woche“.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 19 (09.-13.05.11)

😉 Google und das Urheberrecht: Wie www.gulli.com berichtet hat Google in Belgien Probleme mit dem Urheberrecht. Das Verlinken von Newsartikeln verletzte das Urheberrecht, mehr…

🙂 Verkäufer bewerten eBay: Sein Bewertungssystem ist eBay sehr wichtig. Wie wäre es aber, wenn Verkäufer einmal die Möglichkeit hätten eBay zu bewerten (und vielleicht auch mal Dampf abzulassen)?

Das eBay BewertungsTool auf www.wortfilter.de bietet nun genau diese Möglichkeit. Es können detaillierte Bewertungen für Service, Kommunikation, Reaktionszeit und die eBay-Gebühren abgegeben werden. Aktuell hat eBay dort eine Zufriedensheitsquote (positive Bewertungen derr letzten 12 Monate) von 8,5% !  Die Gesamtanzahl der Bewertungen liegt bei – 3.378, …nix wie hin

🙁 WikiLeaks droht mit drakonischen Strafen: Um Interna besser zu schützen, zwingt Wikileaks seine Mitarbeiter, einen Knebelvertrag zu unterschreiben. Es drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Es scheint, daß auch eine Plattform, die von Enthüllungen lebt sich vor Enthüllungen schützen muß, zum Artikel..

😉 Schwester, Schwester, was machen Sie mit der Nadel da? oder: Sich Botox beim Zahnarzt spritzen lassen ist das erlaubt (getreu dem Motto „Wenn sich eh schon hier liege“). Die Antwort finden Sie hier

Abmahnung Pinballcenter Knauer & Exner GbR

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Pinballcenter Knauer & Exner GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblicher Irreführung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Pinballcenter Knauer & Exner GbR
Begründung:

irreführende Werbung (“Angebot für 0 € bestellbar, aber nicht lieferbar”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung Abercrombie & Fitch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Winterstein Rechtsanwälte

Abmahner: Abercrombie & Fitch
Begründung:

angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Abercrombie & Fitch” durch unerlaubten Vertrieb

Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 150.000 Euro

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Update Abmahnung Oliver Steffens

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Oliver Steffens wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit mehreren angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kühne Rechtsanwälte

Abmahner: Oliver Steffens
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Gewerblichkeit
angeblich fehlendes Impressum
angeblich fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
angeblich fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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Anwendbarkeit der 100 EUR-Regel bei Urheberrechtsverletzungen

Wer eine urheberrechtlich geschützte Grafik ohne Erlaubnis ins Internet stellt und deswegen abgemahnt wird, muss zahlen. Die Frage ist nur: Wie viel? Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.03.2011, Az.:31 C 3239/10 – 74) hat jetzt entschieden, dass eine Kappung der Kosten auf 100 Euro nach § 97 a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht kommt, wenn der Kläger vor der Abmahnung umfangreiche Nachforschungen anstellen musste, weil zunächst nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag.

Fall

Der Beklagte hatte auf seiner Internet-Homepage eine Grafik verwendet, deren Inhaber der Kläger ist. Dieser schaltete daraufhin einen Anwalt ein, der den Fall überprüfte und schließlich eine Abmahnung verfasste. Der Kläger verlangte nun die Erstattung der Anwaltskosten in voller Höhe von rund 400 Euro. Der Beklagte überwies jedoch nur 100 Euro und berief sich auf die Kappungsgrenze des § 97 a Abs. 2 UrhG.

§ 97 a Abs 2 UrhG:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Entscheidung

Das Gericht sah die Merkmale des § 97 a Abs. 2 UrhG nicht als erfüllt an. Zur Begründung führte es aus, dass auf die Kappungsgrenze nur dann abgestellt werden dürfe, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien…

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Anspruch von Unternehmen bei Fernabsatzverträgen wird eingeschränkt

Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genanntem Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz soll eingeschränkt werden. Der Rechtsausschuss beschloss gestern auf Basis eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/5097) mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie mit denen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine entsprechende Änderung. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Der Unternehmer solle zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, ”soweit dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht“.

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Abmahnung eBay Markenrechtsverletzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine markenrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Markenrechtsverletzung durch unerlaubten Vertrieb an der Marke „Abercrombie & Fitch“ 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay fehlende Pflichtangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe der Gewerblichkeit
fehlendes Impressum
fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht
fehlender Hinweis auf das Gewährleistungsrecht

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Webshop irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung („Angebot für 0 € bestellbar, aber nicht lieferbar“)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

„Blitzversand“: Wenn wettbewerbsrechtlich der Blitz einschlägt

Schlagwortwerbung kann gefährlich sein: Kürzlich traf es einen bei eBay tätigen Händler, der seine Angebote mit der Angabe „Blitzversand“ dekorierte. Leider entsprach hier die Praxis nicht ganz der Theorie – die Inanspruchnahme des „Blitzversandes“ war für den Käufer doch recht umständlich, ohne dass hierauf in der Werbung hingewiesen wurde.

Ausgangslage

Der Händler hatte das Wort „Blitzversand“ in großer Schrift und an auffälliger Stelle in die Angebotsseite eingefügt, ohne jedoch zugleich auf die Bedingungen für diese Versandart hinzuweisen. Auch ein Verweis etwa in Form eines Sternchenhinweises war nicht erfolgt.

Erst in der Artikelbeschreibung konnte der interessierte Kunde lesen, was der Händler unter Blitzversand verstand wie man in den Genuss dieser Serviceleistung kommen sollte:

Sofortlieferung für unsere Kunden aus Deutschland! Bei Rechnungsbeträgen unter 300,00 € haben Sie die Möglichkeit die Ware unter folgenden Bedingungen und Voraussetzungen als Sofortlieferung zu erhalten:
Wenn Ihr eBay-Mitgliedsprofil mehr als 20 positive Bewertungen aufweist und keine negativen Bewertungen zum Thema Zahlungen vorliegen, reicht uns eine kurze Info in der Kaufabwicklung, dass die Überweisung veranlasst wurde oder sofort veranlasst wird. Wir werden die Ware dann sofort versenden!
Alle anderen deutschen Mitglieder können uns eine Zahlungsbestätigung (Kopie/Screenshot der Überweisung) per E-Mail oder Fax zusenden, auch dann versenden wir die Ware sofort! Das ist echter ‚BLITZVERSAND‘, oder nicht?

Gerichtliche Bewertung

Das LG Frankfurt a.M. tendierte zu „oder nicht“ und stufte die Schlagwortwerbung als irreführend ein (Urt. v. 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).

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Update Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Wettbewerbszentrale Stuttgart
Begründung:

angeblich irreführende Werbung (“deutsche CE-Prüfung“, „CE zertifiziert”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.