Archiv -Juni 2011

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Abmahnung eBay: Beginn der Widerrufsfrist
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Abmahnung ebay 40 €-Klausel, Vertragstext, Vertragsschluss, Korrektur Eingabefehler
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Abmahnung Online-Shop fehlende Verbrauchsangaben
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BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen
5
Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage
6
Urheberrecht: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website
7
Links der Woche: Netzwerken bei Daimler, Bildverwertung, Google, Bitcoin, 1+
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Abmahnung Universal Music GmbH “David Garrett”
9
Abmahnung Emi Music Germany GmbH & Co KG
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Abmahnung media & more GmbH & Co KG
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Abmahnung GV World GmbH
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Update Abmahnung Get the Goods GmbH
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Abmahnung Online-Shop – fehlende Grundpreisangabe
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Abmahnung ebay 40 Euro Klausel

Abmahnung eBay: Beginn der Widerrufsfrist

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung ebay 40 €-Klausel, Vertragstext, Vertragsschluss, Korrektur Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Rücksendekosten (“40€-Klausel”)
Infos zum Vertragsschluss
fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
fehlende Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern

 

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Abmahnung Online-Shop fehlende Verbrauchsangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

angeblich fehlende Angabe der durchschnittlichen Verbrauchswerte

 

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BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 41/08), dass ein von zwei unabhängigen Wettbewerbern über Jahrzehnte hinweg unbeanstandet genutzter Unternehmensname nur unter strengen Voraussetzungen von einem der beiden als Marke eingetragen werden kann.

Sachverhalt

Die beiden voneinander unabhängigen Parteien führen die Unternehmensbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ und betreiben jeweils Bekleidungshäuser mit mehreren Filialen. Die Klägerin seit 1911 im norddeutschen Raum, die Beklagte mindestens seit 1972 im west- und süddeutschen Raum.

Die Beklagte ist Inhaberin mehrerer Marken (u.a. „Peek“, „Peek & Cloppenburg“, „Peek and Cloppenburg“), welche die Klägerin zum großen Teil gelöscht haben möchte. Sie beruft sich dazu auf ihr prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen und trägt vor, dass zwischen diesem und der Markenbezeichnung „Peek & Cloppenburg“ Verwechslungsgefahr bestehe. Ferner habe die Beklagte die Marken nicht rechtserhaltend genutzt.

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Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage

Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen.  In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.

TV-Shops sind ja landläufig dafür bekannt, dass sie die besten Produkte zu den niedrigsten Preisen anbieten; entsprechend optimistisch sind stets auch die Aussagen der im Studio anwesenden Experten. Dumm nur, dass beim Verkauf von NEM im Prinzip Schweigen herrschen müsste – außer einer Verlesung der Inhaltsstoffe ist in der Werbung hier nämlich relativ wenig erlaubt. Vor allem ist es nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 LFGB verboten, die Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere Dank- oder Empfehlungsschreiben (soweit sie sich auf die Linderung von Krankheiten beziehen), zu garnieren.

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Urheberrecht: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website

Derjenige, der fremde Beiträge per RSS-Feeds auf seiner Website einstellt, macht sich diese zu eigen und haftet somit für etwaige Urheberrechtsverstöße in den RSS-Feeds. Auch eine Haftungsausschlussklausel im Impressum schützt den Websitebetreiber nicht. (LG Berlin Urteil vom 15.03.2011, Az. 15 O 103/11).

Exkurs zu RSS (Really Simple Syndication):

Ein RSS-Feed ist die Bereitstellung von Daten im RSS-Format. RSS wird verwendet, um Artikel einer Website oder deren Kurzbeschreibungen (insbesondere Nachrichtenmeldungen) zu speichern und in maschinenlesbarer Form bereitzustellen. Der Leser kann sogenannte RSS-Channels (z.B. zum Thema Sport) abonnieren und wird auf diese Weise regelmäßig über neue Nachrichten auf der Internetseite zu diesem Thema informiert.

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Links der Woche: Netzwerken bei Daimler, Bildverwertung, Google, Bitcoin, 1+

Was die Anwälte und Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei diese Woche bei Ihren Recherchen im Internet lesenwertes fanden präsentieren wir Ihnen wieder in den Links der Woche des Abmahnungs-Tickers.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 22 (30.05.-03.06.11)

Illoyale Arbeitnehmer: Gefährliches Netzwerken bei Daimler, mehr…

BGH zur Bilderverwertung: Mein Schloss, mein Park, mein Bild. Kulturgüter dürfen nicht ohne weiteres fotografiert und die Bilder anschließend im Internet vermarktet werden,mehr…

Google investiert weiter in Erneuerbare Energien, Link

Der Schlüssel zur Web-Währung? Eine neue digitale Währung mischt seit kurzem die Online-Welt auf: Bitcoin, mehr…

Steuerhinterziehung und Geldwäsche befürchtet: Verband warnt vor Bitcoins, mehr…

More Like: +1: Google veröffentlicht eigenen Like-Button, mehr…

Abmahnung Universal Music GmbH “David Garrett”

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Universal Music GmbH aktuell Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Universal Music GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Rock Symphonies – David Garrett″”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Anmerkung: Der Streitwert auch Gegenstandswert genannt, der im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung festgelegt wird, ist im Regelfall hoch. Eine anwaltliche Überprüfung desselben empfiehlt sich aus unserer Sicht in jedem Fall

Abmahnung Emi Music Germany GmbH & Co KG

Die Firma Emi Music Germany GmbH & Co KG mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Emi Music Germany GmbH & Co KG
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “30 Seconds to Mars – This is War”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung media & more GmbH & Co KG

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma media & more GmbH & Co KG Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: media & more GmbH & Co KG
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Tila Tequila – uncorked”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Abmahnung GV World GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma GV World GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: GV World GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Office Romance – Our Time”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Beastly”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Update Abmahnung Get the Goods GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Get the Goods GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Richter Süme Rechtasanwälte

Abmahner: Get the Goods GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop – fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

 

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Abmahnung ebay 40 Euro Klausel

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Rücksendekosten (“40€-Klausel”)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.