Update Abmahnung Thomas Russer
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
Abmahner: Thomas Russer
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Angabe der Telefonnummer)
angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten „(40-Euro-Klausel“)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro