Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2011
Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Juni 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele” darstellen und worauf z.B. bei Angaben zu den Rücksendekosten und Verbrauchsangaben beim Vertrieb von Kühlschränken zu achten ist.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juni 2011:
1.Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2.fehlende Grundpreisangabe
3.Gewährleistungsrecht
4.Widerrufsbelehrung
5.Gewährleistungsrecht
6.Vertragsschluss
7.Markenrechtsverletzung
8.Widerrufsrecht
9.Verbrauchsangaben
10. irreführende Werbung
Unverändert auf dem ersten Platz der Top Ten Abmahngründe des Monats sind wieder fehlerhafte Angaben im Zusammenhang mit den Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs durch den Verbraucher.
Anmerkung:
Demnächst tritt eine neue Widerrufsbelehrung 2011 in Kraft. Facebook-Fans der IT-Recht Kanzlei erhalten diese kostenlos, mehr…
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Hier hat sich in der Reihenfolge gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergeben. eBay ist und bleibt weiterhin das häufigste „Angriffsziel“ für Abmahnungen.
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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