Archiv -28. Juli 2011

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Abmahnung Boll AG
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Abmahnung Universal Music GmbH “Lady Gaga”
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Abmahnung Fort Knox Entertainment GmbH
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Abmahnung tonpool Medien GmbH
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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
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Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Abmahnung Boll AG

Die Firma Boll AG mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Boll AG
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Auschwitz”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Universal Music GmbH “Lady Gaga”

Die Firma Universal Music GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Universal Music GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Born This Way – Lady Gaga”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Fort Knox Entertainment GmbH

Die Firma Fort Knox Entertainment GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Fort Knox Entertainment GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Gigolo – Anders/Fahrenkrog”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung tonpool Medien GmbH

Die Firma tonpool Medien GmbH mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: tonpool Medien GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Ist es Wahr – Söhne Mannheims”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit einer Tauschbörse ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Beastly“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Was ist bei der Online-Werbung für Chemikalien zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn er sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe beinhalten.

A. Gesetzliche Vorgaben bei der Online-Werbung für Chemikalien

Nach § 15a Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz – ChemG) ist es verboten, für einen gefährlichen Stoff zu werben, ohne die den Stoff betreffenden Gefährlichkeitsmerkmale nach § 3a Abs. 1 ChemG anzugeben. Dies gilt auch für eine im Versandhandel angebotene gefährliche Zubereitung, die vom privaten Endverbraucher ohne vorherige Ansicht der Kennzeichnung käuflich erworben werden kann, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.