Archiv -Juli 2011

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Update Abmahnung Bides GbR
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Abmahnung Webshop irreführende Werbung
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Abmahnung Sven Pörzgen
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Update Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
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Abmahnung eBay, Widerrufsbelehrung, Ust-ID, irreführende Werbung
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Abmahnung My-Hammer irreführende Werbung
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Buchpreisbindung – „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung verboten
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Abmahnung Matthew Tasa „Never Alone“
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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR „Nena“
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Abmahnung BB Video GmbH
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Abmahnung Daniel Eisenlohr
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2011
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Abmahnung GSDR GmbH
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Links der Woche: Diplomatenausbeutung, ECO Internet Award, Spionagefalle Werbegeschenk
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Werbung mit Testergebnissen: Auf den Inhalt kommt es an, nicht die Verpackung

Update Abmahnung Bides GbR

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Bides GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kühne Rechtsanwälte
Abmahner: Bides GbR
Begründung:

angebliches Anbieten von Büchern unter dem gebundenen Ladenpreis

Rechtlicher Bezug: Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Sven Pörzgen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Sven Pörzgen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kurtenacker & Kollegen

Abmahner: Sven Pörzgen
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
angeblich fehlende Angabe der Umsatzsteueridentnummer
angeblich fehlerhafte irreführende Werbung („Ladenpreis“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 6.000 Euro

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Update Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit Handwerksleistungen, die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: My-Hammer
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung eBay, Widerrufsbelehrung, Ust-ID, irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Widerrufsbelehrung
fehlende Angabe der Ust-ID-Nr.
irreführende Werbung

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Telefon: 089 / 130 1433-0
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Abmahnung My-Hammer irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform my-hammer betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

irreführende Werbung mit Leistungen, die nicht in der Handwerkrolle eingetragen sind

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
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Buchpreisbindung – „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung verboten

Mit Urteil hat das Landgericht Hamburg einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines sog. „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.

Die Antragsgegnerin betreibt im Internet eine Versandbuchhandlung, in der sie u.a. Bücher aus allen Bereichen der Wissenschaften anbietet. Für den Verkauf von Fachbüchern entwickelte die Antragsgegnerin ein „Fördermodell“: Sie wandte sich an diverse Wirtschaftsunternehmen und warb Beiträge für einen sog. „Fördertopf“ ein. Unternehmen, die Beiträge in den „Fördertopf“ eingezahlt hatten, wurden auf der Homepage der Antragsgegnerin als „Partnerunternehmen“ ausgewiesen. Wenn nun ein Kunde ein Fachbuch kaufte, stellte die Antragsgegnerin ihm zunächst auf seinem Kundenkonto den Ladenpreis in Rechnung, belastete sodann den „Fördertopf“ mit 10% des Ladenpreises und schrieb diesen Betrag anschließend wieder dem Kundenkonto gut. Im Ergebnis musste der Kunde damit nur 90% des nach der Buchpreisbindung festgesetzten Ladenpreises bezahlen. Auf der Rechnung wurde er auf das fördernde Unternehmen hingewiesen.

Den ganzen Artikel lesen (Link)

Abmahnung Matthew Tasa „Never Alone“

Herr Matthew Tasa mahnt eine Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Matthew Tasa
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Never Alone”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Geto Gold Musikverlag GbR „Nena“

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Geto Gold Musikverlag GbR Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Geto Gold Musikverlag GbR
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die Atzen mit Nena – Strobo Pop”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung BB Video GmbH

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma BB Video GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: BB Video GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Swinger Report 9”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung Daniel Eisenlohr

Herr Daniel Eisenlohr mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Daniel Eisenlohr
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Bullmeister – Girls Beautiful”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2011

Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Juni 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.

Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele”  darstellen und worauf z.B. bei Angaben zu den Rücksendekosten und Verbrauchsangaben beim Vertrieb von Kühlschränken zu achten ist.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juni 2011:

1.Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2.fehlende Grundpreisangabe
3.Gewährleistungsrecht
4.Widerrufsbelehrung
5.Gewährleistungsrecht
6.Vertragsschluss
7.Markenrechtsverletzung
8.Widerrufsrecht
9.Verbrauchsangaben
10.  irreführende Werbung

 

Unverändert auf dem ersten Platz der Top Ten Abmahngründe des Monats sind wieder fehlerhafte Angaben im Zusammenhang mit den Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs durch den Verbraucher.

Anmerkung:

Demnächst tritt eine neue Widerrufsbelehrung 2011 in Kraft. Facebook-Fans der IT-Recht Kanzlei erhalten diese kostenlos, mehr…

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Hier hat sich in der Reihenfolge gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergeben. eBay ist und bleibt weiterhin das häufigste „Angriffsziel“ für Abmahnungen.

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

 

Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung GSDR GmbH

Die Firma GSDR GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: GSDR GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Snus – Avicii”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Links der Woche: Diplomatenausbeutung, ECO Internet Award, Spionagefalle Werbegeschenk

Es ist Freitag, das Wochenende steht vor der Tür, und es wird wieder Zeit für unsere Links der Woche.

Was uns diese Woche bei unseren Recherchen noch so alles auffiel:

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 26 (27.06..-01.07.11)

🙁 Diplomatische Immunität und die Ausbeutung von Angestellten: Ein Blick hinter die Kulissen, mehr…

🙂 Das sind die besten Internetunternehmen: Der Eco Internet Award in zehn Kategorien ist vergeben, mehr…

😐 Aus die Maus: Spionagefalle Werbegeschenk,mehr…

🙁 Möge das Urheberrecht mit Dir sein: Warum Lucasfilm Greenpeace gar nicht lustig findet, mehr…

🙂 🙁 Pro und Contra: Online-Shopping verursacht Müllprobleme vs. Online-Shopping bringt den Supermarkt nach Hause

Werbung mit Testergebnissen: Auf den Inhalt kommt es an, nicht die Verpackung

Waschmittel-Werbung mit Testergebnissen

Testergebnisse bei Waschmitteln beziehen sich regelmäßig auf das Waschmittel selbst, auch dann wenn bei einem Produktvergleich der Stiftung Warentest die Verpackung als Einzelkriterium in den Test eingeflossen ist. Wird die Verpackung später geändert, so darf das Produkt weiterhin als „Testsieger“ beworben werden, da im Verpackungsmaterial selbst regelmäßig kein Entscheidungskriterium des Verbrauchers zu erkennen ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2011, Az. 6 U 159/10).

Es stritten sich zwei bekannte Waschmittel-Produzenten: In einem Heft der Stiftung Warentest belegte das Produkt des Einen den ersten, das Produkt des Anderen den zweiten Platz. Zu den Testkriterien zählte – neben den Kriterien, die man tatsächlich von einem Waschmittel-Test erwarten würde – auch die Verpackung, und hier wurde das zweitplatzierte Produkt (in der Folienverpackung) besser bewertet als das Erstplatzierte (im Pappkarton).
Im weiteren Verlauf der Dinge markierte der Hersteller des erstplatzierten Produkts alle Verpackungen desselben mit dem Hinweis „Testsieger“ – und zwar nicht nur die (getesteten) Pappkartons, sondern auch die ebenfalls angebotenen Folienverpackungen. Das konnte der Hersteller des zweitplatzierten Waschmittels natürlich nicht auf sich beruhen lassen, also landete die Sache schließlich vor Gericht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.