Die IT-Recht Kanzlei München hat wieder die Ihr im letzten Monat (Juli 2011) vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele” darstellen und worauf Abmahner z.B. in einer Widerrufsbelehrung häufig achten bei Angaben, oder was bei der Werbung mit dem CE-Kennzeichen zu beachten ist.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juni 2011:
1.Widerrufsbelehrung
2.40 Euro Klausel
3.irreführende Werbung
4.Garantieangaben
5.Urheberrechtsverletzung
6.Rücksendekosten
7.Markenrechtsverletzung
8.Widerrufsrecht
9.Verbrauchsangaben
10.Textilkennzeichnung
Im Monat Juli 2011 auf dem ersten Platz der Top Ten Abmahngründe des Monats ist die Widerrufsbelehrung, die vor allem auf eBay ein häufiges „Angriffsziel“ war.
Anmerkung:
Die neue Widerrufsbelehrung 2011 können Facebook-Fans der IT-Recht Kanzlei kostenlos downloaden, mehr…
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Hier hat sich in der Reihenfolge gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergeben. eBay ist und bleibt seit 4 Monaten (seit Beginn dieser Auswertungen) das häufigste “Angriffsziel” für Abmahnungen.
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe