Update Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:angeblich fehlerhafte, da „veraltete“ Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Onlineshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)