Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung
Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Änderungen, die durch die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bedingt sind, bietet es sich an, zuerst in das Thema der EU-Verbraucherrechterichtlinie einzuführen und die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers näher zu erläutern. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie sodann in den nachfolgenden Teilen der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei.
A. Einleitung
Nach fast drei Jahren der Diskussion auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament am 23.06.2011 den Entwurf der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher in geänderter Fassung angenommen. Den verabschiedeten Text der Verbraucherrechterichtlinie finden Sie hier.
Nach der noch erforderlichen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union, die als bloße Formsache gilt, und der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die in der Richtlinie getroffenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Der Ablauf der Umsetzungsfrist wird damit voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2013 liegen.