Die IT-Recht Kanzlei München hat wieder die Ihr im Monat September 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele” darstellen und worauf z.B. bei Angaben zu den Rücksendekosten, oder hinsichtlich Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug zu achten ist.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2011:
1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. fehlende Warnhinweise beim Spielzeugvertrieb
3. irreführende Werbung
4. Markenrechtsverletzung
5. fehlende Grundpreisangabe
6. CE-Kennzeichen
7. AGB
8. Korrektur Eingabefehler
9. Widerrufsfrist
10. Hinweise zur Vertragssprache
Anmerkung:
Unverändert an der Spitze der Abmahngründe sind die Angaben zu den Rücksendekosten (40 Euro-Klausel) Hier sollten Online-Händler zur Sicherheit einmal Ihre Angaben überprüfen.
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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