Lebensmittel zu bewerben ist ein heikles Unterfangen: Einerseits will der Werbende den Verbraucher davon überzeugen, sein Produkt zu konsumieren, andererseits sollte er dabei nicht die Vorstellung wecken, das Lebensmittel sei gesünder als es tatsächlich ist.
Ein großer Hersteller von Molkereiprodukten wurde genau deswegen vom Oberlandesgericht Stuttgart auf Unterlassung verurteilt – er hatte behauptet, sein speziell für Kinder angepriesener Früchtequark sei „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“ (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 03.02.2011, Az. 2 U 61/10).
Immerhin ist der Slogan nicht direkt gesundheitsbezogen, da das Wort „wichtig“ eben gerade nicht „gesund“ bedeutet und eine starke subjektive Komponente enthält – „wichtig“ kann je nach individueller Ernährungsgewohnheit und Sichtweise schließlich auch die tägliche Tüte Gummibärchen sein. Diese Ansicht vertraten auch die Stuttgarter Richter, sodass der Hersteller zumindest nicht wegen unerlaubter gesundheitsbezogener Werbung belangt wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 03.02.2011, Az. 2 U 61/10; mit weiteren Nachweisen):
Zwar handelt es sich bei dem Wort ‚wichtig‘ an sich um einen offenen Begriff, der Raum für subjektive Wertungen lässt. Das Wort ‚wichtig‘ ist bedeutungsoffener als es Formulierungen wie ‚so wertvoll‘, ‚so gut‘ oder ‚so gesund‘ sind. Warum einem etwas ‚wichtig‘ ist, hängt auch von subjektiven Einstellungen ab.
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