Abmahnung Thomas Russer „Alte Widerrufsbelehrung“
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
Abmahner: Thomas Russer
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung (Verwendung der vor dem 04.08.11 gültigen Fassung)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro Mehr erfahren