Abmahnung Hans-Ulrich Schmidt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Hans-Ulrich Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Michael Kuhn
Abmahner: Hans-Ulrich Schmidt
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Angaben zur Garantie („10 Jahre Garantie“)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) Mehr erfahren