OLG Bremen: Die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer“ ist zu unbestimmt
Ein aktuelles Urteil des OLG Bremen dürfte bei Unternehmern, die ihre Ware über die Plattformen Amazon und eBay absetzen für reichlich Unbehagen sorgen: Das OLG stellte fest, dass die Angabe einer bloß voraussichtlichen Versanddauer zu unbestimmt sei.
Erschwerend kommt hinzu, dass die vom Gericht beanstandete Angabe der Versanddauer von den Plattformen Amazon und eBay automatisch zu den Angeboten der Verkäufer hinzugefügt wird. Durch diesen Automatismus ist eine Vielzahl von Unternehmern betroffen.
Wo liegt das Problem?
Sowohl Amazon als auch eBay stellen automatisiert Angaben zur Versanddauer zur Verfügung.
Bei Amazon findet sich diese Angabe auf der jeweiligen Infoseite über den Verkäufer unter den Versandbedingungen des Verkäufers. Dort findet sich dann – ggf. auch mehrfach nach Versandart und Zielland unterteilt – die Angabe:
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