Abmahnung Ines Martin “40-€-Klausel“ durch Kanzlei Sascha Tawil
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Sascha Tawil
Abmahner: Ines Martin
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten im Falles der Ausübung des Widerrufsrechtes
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren