Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Kosmetikverordnung
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- Verstoß gegen die Kosmetikverordnung wegen des Verkaufs von Zahnaufhellungsprodukten an Verbraucher.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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- Telefon: 089 / 130 1433-0
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