Abmahnung Kochmesser.de: Japanisches Kochmesser aus Taiwan
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch irreführende Werbung vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
- Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
- Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage “japanische Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (tatsächlich soll das Kochmesser in Taiwan gefertigt worden sein)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €,