Archiv -6. März 2013

1
Abmahnung Filesharing, Tauschbörse: “Bridge – The Construction Game”
2
Abmahnung Aerosoft GmbH “Bridge – The Construction Game”
3
„Deutsche“ Kondome: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

Abmahnung Filesharing, Tauschbörse: “Bridge – The Construction Game”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung eine Tauschbörse betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Bridge – The Construction Game” (Computerspiel)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Aerosoft GmbH “Bridge – The Construction Game”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Aerosoft GmbH wegen angeblicher Urheberechtsverletzung  an einem Computerspiel vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Aerosoft GmbH
  • Begründung: angeblich Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an dem Computergame „Bridge – The Construction Game“
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Fileshairng/Tauschbörse
  • Schadensersatzforderung: 850 €

 

 

  Mehr erfahren

„Deutsche“ Kondome: Verpackt in Deutschland ist nicht Made in Germany!

Unter welchen Bedingungen ist ein Produkt eigentlich „Made in Germany“? In einem recht unterhaltsamen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage zu beschäftigen: Es ging um Kondome, bei denen sehr wenige – aber durchaus wichtige – Schritte bis zur Abgabe an den Verbraucher in Deutschland vorgenommen wurden.

 

Insgesamt war das jedoch zu wenig: Das Gericht erteilte dem Prädikat „Made in Germany“ eine Absage (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2012, Az. I-4 U 95/12).

Made in Germany?
Die Angabe „Made in Germany“ wird hierzulande (und auch außerhalb Deutschlands) häufig mit einer besonderen Güte des Produkts assoziiert, sodass dieser kurze Satz von Verbrauchern vielfach als echtes Qualitätssiegel angesehen wird. Dementsprechend reizvoll ist es auch für Händler und Hersteller, ihre Waren als „hergestellt in Deutschland“ auszuweisen – nur: Wann stimmt diese Angabe noch?
Die bisherige Rechtsprechung weist daraufhin, dass nicht alle Fertigungsschritte in Deutschland vorgenommen werden müssen, es sollten jedoch a) die meisten und b) die ganz wesentlichen Handgriffe hierzulande stattfinden. Pauschalisierende Maßstäbe gibt es indes nicht, vielmehr wird nach wie vor von Fall zu Fall entschieden, ob ein Produkt „Made in Germany“ ist – oder eben nicht (ausführlich zu dieser Problematik bspw. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.04.2011, Az. I-20 U 110/10; besprochen im Beitrag vom 25.08.2011).

Den ganzen Beitrag lesen… 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.