Der „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ (VSW) scheint sich auf den Wellness-Sektor einzuschießen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der gleich gegen mehrere Wellness- bzw. Fitness-Produkte vorgegangen wird.
Konkret betroffen sind die Artikel „Celluless MD“, „Gym Form Duo“ und „Dyna-Muskeltrainer“, die mit übertriebenen Wirkversprechen angeboten wurden. Ein (un-)schöner Anlass, einmal die Problemfelder „Wellness-Werbung“ und „Wettbewerbsvereine“ etwas näher zu betrachten.
Abgemahnte WerbungDie Abmahnungen beziehen sich auf irreführende Werbeaussagen im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG. So solle das Massagegerät „Celluless MD“ mit einer speziellen Vakuumtechnik und besonderen Massageköpfen Fettzellen abbauen, Cellulite reduzieren und allgemein den Körper verschlanken. Das Muskelstimulationsgerät „Gym Form Duo“ sollte per elektronischer Stimulation den Muskelaufbau fördern und den Trainingseffekt derart steigern, dass in halber Trainingszeit das doppelte Resultat erzielt werden könne. Auch der „Dyna-Muskeltrainer“ sollte dies schaffen, und darüber hinaus noch beachtliche Resultate erbringen, etwa 60 Sit-ups in nur zwei Minuten.
All das widerspricht natürlich gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist daher in die Kategorie „Quatsch“ einzuordnen. Leider ist das in diesem Fall gar nicht so witzig, weil im deutschen Wettbewerbsrecht Quatsch relativ teuer werden kann. Im vorliegenden Fall kam es zur Abmahnung, die mit € 166,60 zumindest noch recht glimpflich beziffert war.
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