Archiv -28. März 2013

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Links der Woche: Google Glass, Geld für Althandys, Spanien vs. EU-Einheitspatent, Amazon Security Tool
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Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer
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Abmahnung VSM Deutschland: Preisangabenverordnung

Links der Woche: Google Glass, Geld für Althandys, Spanien vs. EU-Einheitspatent, Amazon Security Tool

Ostern steht vor der Tür und das Schmuddelwetter leider auch.

Für Ablenkung könnten noch unsere Links der Woche sorgen

 

Viel Spaß beim Lesen und schöne Osterfeiertate wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 13 (25.03. –  28.03.2013):

 

  • 😐 Google Glass: Google lässt Datenbrille von Foxconn in den USA bauen, mehr…
  • 🙂 Grüne: Beharren auf Rückerstattung für Althandys, mehr…
  • 😐 Spanien: Macht neuen Anlauf gegen das EU-Einheitspatent, mehr…
  • 🙂 Amazon: Bringt neues Security-Tool für seine Cloud-Dienste, mehr…
  • 🙁 Touristen: Kommen in Nordkorea nicht mehr ins mobile Internet, mehr…
  • 🙂 US-Gesetz: Gegen Hacker und Computerbetrug soll verschärft werden, mehr…

Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Die EU-Verordnung Nr. 626/2011 regelt die Kennzeichnung von netzbetriebenen Luftkonditionierer neu, die seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht worden sind.

Wie sind in Zukunft Luftkonditionierer im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel zu kennzeichnen? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Luftkonditionierern zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

Frage: Was ist ein „Luftkonditionierer“?Ein

Luftkonditionierer ist ein Gerät für das Kühlen und/oder Heizen von Innenraumluft mit einem von einem elektrischen Verdichter getriebenen Dampfverdichtungszyklus, einschließlich Luftkonditionierern, die zusätzliche Funktionen wie Entfeuchtung, Reinigung, Umwälzung oder zusätzliche Heizung der Luft mittels elektrischer Widerstandsheizung aufweisen, sowie Geräte, die Wasser (entweder auf der Verdampferseite gebildetes Kondenswasser oder von außen zugeführtes Wasser) zur Verdampfung am Verflüssiger verwenden können, sofern das Gerät auch ohne zusätzliches Wasser und nur mit Luft verwendet werden kann.

 

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Abmahnung VSM Deutschland: Preisangabenverordnung

Wir haben von einer Abmahnung der Firma VSM Deutschland GmbH Kenntnis genommen.

 

Die Firma VSM Deutschland GmbH mahnt angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und weitere Pflichtangaben ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung:
    • angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
    • angebliche Verstöße gegen Informationspflichten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.