Archiv -März 2013

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Streusalz
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„Kleingedrucktes“ in Bodennähe auf Plakataufstellern ist unzulässig
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Abmahnung Sammelstelle: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
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Abmahnung Daniele Distler
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Abmahnung Helga Delaporte: Fehlende Pflichtangaben
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Abmahnung Loucas Eftaxias , Firma Klimalex
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Abmahnung adviqo AG
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende EAR-Registrierung
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Abmahnung Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung mit „Testsieger“
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Abmahnung eBay: Fehlende EAR-Registrierung bei Elektrouhren
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Abmahnung eBay: Fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse “TV-Gerät”
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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „TESTSIEGER“
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Links der Woche: Trojaner in Grouponrechnung, Kim Dotcom klagt gegen Geheimdienst, Nokias Patentklagen abgewiesen
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Die EU-Holzverordnung ist am 03.03.13 in Kraft getreten

Abmahnung ebay: Grundpreisangabe bei Streusalz

Ein auf eBay handelnder Online-Händler hat uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Streusalz

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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„Kleingedrucktes“ in Bodennähe auf Plakataufstellern ist unzulässig

Am 30.11.2012 bestätigte das OLG Köln in der Rechtssache Az.: 6 U 114/12, dass kleingedruckte Fußnotentexte, die auf Plakataufstellern in Bodennähe abgedruckt sind, nicht den Vorgaben der PAngV genügen, da sie nicht am Blickfang teilhaben würden.

 

I. Sachverhalt
Ein Elektronikmarkt hatte vor seinem Ladenlokal auf dem Gehweg eine Plakatwerbung auf einem Aufsteller angebracht. Neben dem eigentlichen Werbetext waren unten auf dem Plakat auch noch Fußnoten abgedruckt. Dieser Fußnotentext war sowohl klein, als auch umfangreich, so dass er nicht einfach zu lesen war. Hiergegen hatte das LG Köln eine einstweilige Verfügung erlassen, gegen die sich der Elektronikmarkt nun in der Berufung wandte.

II. Entscheidung des OLG Köln
Das OLG Köln bestätigte zwar zunächst, dass der Inhalt des umfangreichen Fußnotentextes rechtmäßig war, befand jedoch, dass die Darstellung dieser Informationen hier nicht den Anforderungen der PAngV genügten. Konkret führte es aus:

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Verein für lauteren Wettbewerb e.V. informiert. 

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unlauterer Vertrieb von Elektrouhren wegen fehlender EAR-Registrierung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Abmahnung Daniele Distler

Wir wurden über eine Abmahnung von Daniele Distler informiert.

 

Abgemahnt wird ein angeblicher Markenrechtsverstoß.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Daniele Distler
  • Begründung: angebliche Rechtsverletzung an der Marke „Shiva Auge“ 
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung Helga Delaporte: Fehlende Pflichtangaben

Bei Recherchen haben wir Kenntnis von einer Abmahnung der Frau Helga Delaporte genommen.

 

Frau Delaporte mahnt angeblich fehlerhafte oder fehlende Pflichtangaben ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Helga Delaporte
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Pflichtangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Loucas Eftaxias , Firma Klimalex

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma Klimalex informiert.

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Firma Klimalex, Loucas Eftaxias
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung adviqo AG

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma adviqo AG informiert.

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: adviqo AG
  • Begründung:
    • angebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
    • angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende EAR-Registrierung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vor.

 

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden EAR-Registrierung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Elektrouhren („Officinadel Tempo“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse und des jährlichen Energieverbrauchs beim Vertrieb von Loewe TV-Geräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung mit „Testsieger“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „TESTSIEGER“ ohne Angabe der Fundstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Fehlende EAR-Registrierung bei Elektrouhren

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Elektrouhren die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich versäumte EAR-Registrierung fürden Vertrieb von Elektro-Uhren

 

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Abmahnung eBay: Fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse “TV-Gerät”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen versäumter Kennzeichnungspflichten beim Vertrieb von TV-Geräten die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich fehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse beim Vertrieb von Loewe Fernsehern

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „TESTSIEGER“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Werbung mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage “TESTSIEGER”

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Trojaner in Grouponrechnung, Kim Dotcom klagt gegen Geheimdienst, Nokias Patentklagen abgewiesen

Vor der anstehenden Rückkehr des Winters wie immer an diesere Stelle unsere Links der Woche..

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

 

Die Links der Kalenderwoche 10 (04.03. –  08.03.2013):

 

  • 😐 Landgericht: Weist zwei Nokia-Patentklagen gegen HTC ab […]
  • 😐 Apple-Patent: Wie digitale Inhalte verkauft und verliehen werden könnten […]
  • 😐 Elster: Finanzverwaltung rückt von Java ab […]
  • 😐 Kim Dotcom: Berufungsgericht erlaubt Klage gegen Geheimdienst […]
  • 😐 Kölner Forum Medienrecht: Zwischen Fairness-Pauschale und erstarrten Lizenzen […]
  • 🙁 Trojaner: Tarnt sich als Groupon-Rechnung […]

Die EU-Holzverordnung ist am 03.03.13 in Kraft getreten

Am 3. März sind neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Handels mit illegal gewonnenem Holz in Kraft getreten. Die neue EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen betrifft alle am Holzhandel Beteiligten. Sie untersagt das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, um zur Bewältigung des weltweiten Problems des illegalen Holzeinschlags beizutragen.

 

Der illegale Holzeinschlag hat erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen: er wird in Verbindung gebracht mit Entwaldung und Klimawandel, kann die Anstrengungen und die Existenzgrundlagen der legitimen Marktteilnehmer zunichte machen und auch zu Konflikten über Land und Ressourcen beitragen.

Die neue Rechtsvorschrift gilt sowohl für eingeführte(s) als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse und umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht. Ziel ist die Einführung von Verfahren, die zur weitestgehenden Begrenzung des Risikos eines Handels mit Holz aus illegalem Einschlag. Wer ein Produkt erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss „alle gebotene Sorgfalt“ walten lassen, um zu gewährleisten, dass das gehandelte Holz aus legalem Einschlag stammt. Händler, die bereits in Verkehr gebrachtes Holz kaufen oder verkaufen, sind gehalten, angemessene Aufzeichnungen zu führen, damit das von ihnen gehandelte Holz leicht zurückverfolgt werden kann.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.