Archiv -4. April 2013

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB
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Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB und Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Ernst Kern: Markenrechtsverletzung „Powerball“
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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Unvollständige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Thorsten Skarbina: AGB & Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern
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Abmahnung Amazon: Unvollständige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch verwechslungsfähige Produkte
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Abmahnung ebay & Online-Shop: AGB und Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern
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Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblich fehlerhafter AGB Klauseln vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung von AGB mit unwirksamen Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB und Widerrufsbelehrung

Ein Online-Händler wurde wegen angeblich unwirksamer AGB-Klauseln  und fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB-Klauseln
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Ernst Kern: Markenrechtsverletzung „Powerball“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Ernst Kern vertreten durch die Kanzlei Anwaltshaus vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltshaus
  • Abmahner: Ernst Kern
  • Begründung:  angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Powerball“ durch den Vertrieb von verwechslungsfähigen Produkten.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €

 

 

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Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Unvollständige Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG vertreten durch die Kanzlei Sandhage vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: 
    • angeblich unvollständige Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

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Abmahnung Thorsten Skarbina: AGB & Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Douglas & Luther
  • Abmahner: Thorsten Skarbina
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB (reine B2B-AGB)
    • angeblich fehlende Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay & Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: EAR-Registrierung bei Leuchtkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern über Amazon vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Unvollständige Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung eines Amazon-Händlers wegen angeblich unvollständiger Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gebracht.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer unvollständigen Widerrufsbelehrung 

 

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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch verwechslungsfähige Produkte

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung die ein auf der Handelsplattform eBay aktiver Online-Händler erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von verwechslungsfähigen Produkten

 

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Abmahnung ebay & Online-Shop: AGB und Widerrufsbelehrung

Ein Händler, der sowohl über ebay als auch einem eigenen Wegshop seine Produkte vertreibt wurde wegen angeblich falscher AGB und fehlender Widerrufs- oder Rückgabebelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB (reine B2B – AGB, obwohl auch an Verbraucher verkauft wird)
  • fehlende Widerrufsbelehrung

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Fehlende EAR-Registrierung bei Leuchkörpern

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtkörpern die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird/werden:

 

  • angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Vertrieb von Leuchtkörpern

 

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Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht

Seit Ende des Jahres 2011 liegt ein Entwurf der Europäischen Union für ein gemeinsames EU-Kaufrecht vor. Dieses soll zukünftig für grenzüberschreitende Kaufverträge gelten. Die Anwendung des EU-Kaufrechts soll für die Vertragsparteien dabei lediglich optional sein, d. h. sie sollen selbst bestimmen können, ob es für ihren Vertrag gelten soll oder nicht. Welchen Zweck das neue EU-Kaufrecht hat, welche Regelungen darin enthalten sind und wann es in Kraft treten wird, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem ausführlichen Beitrag.

 

I. Ein neues Kaufrecht stellt sich vor

Online-Händler aus Deutschland müssen sich permanent mit dem deutschen Kaufrecht beschäftigen. Dies betrifft insbesondere das Verbraucherschutzrecht – Stichwort Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler, die ihre Waren lediglich an Käufer aus Deutschland verkaufen wollen, können sich trotz der Vielzahl zu beachtender Regelungen noch relativ gut auf die rechtlichen Vorgaben einstellen. Denn werden das zwingende AGB-Recht, die Impressumspflichten, die einschlägigen Belehrungspflichten wie in Bezug auf das Fernabsatzwiderrufsrecht etc. eingehalten, so hat ein Webshop-Betreiber mit einem bloß deutschen Kundenkreis nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn ein Händler seine Waren auch in einen oder gar in mehrere andere EU-Mitgliedstaaten verkaufen will. Dabei gibt es eine Vielzahl rechtlicher Hürden, die vor allem für kleinere bis mittel große Händler oftmals unüberwindbar scheinen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.