Abmahnung ebay: Irreführende Werbung mit einem veralteten Testergebnis
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen im Zusammenhang mit einem veralteten Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- angeblich unlautere Werbung mit der Aussage “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)
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