Archiv -30. April 2013

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Wirkungsversprechen bei Leinsamen
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Abmahnung ebay: Wirkungsversprechen „MEGA gesund“
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Abmahnung Martin Schriefer
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlerhafte AGB (Gewährleistung)
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Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten in der Werbung unbedingt angeben

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Wirkungsversprechen bei Leinsamen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich fehlerhafter Werbeaussagen bei der Werbung mit einem Wirkungsversprechen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Aussage „MEGA gesund“ beim Vertrieb von Leinsamen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Wirkungsversprechen „MEGA gesund“

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend informiert. Gerügt werden angeblich irreführende Wirkungsversprechen mit der Aussage „MEGA gesund“ 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „MEGA gesund“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Martin Schriefer

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Martin Schriefer wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz informiert.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Martin Schriefer
  • Begründung: angeblich fehlende Altersprüfung beim Verkauf eines Computerspiels, das nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden darf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlerhafte AGB (Gewährleistung)

Wir wurden über eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblich fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) hinsichtlich der Gewährleistungsangaben informiert.

 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB (Angaben zur Gewährleistung bei Glasbruch)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten in der Werbung unbedingt angeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse.

Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

 

I. Ausgangslage
Eine Einzelhändlerin für Elektrohaushaltsgeräte verteilte Prospekte, in denen Marken-Elektro-Haushaltsgeräte beworben wurden. Dabei waren unter anderem Waschmaschinen sowohl durch ein Bild, als auch durch diverse sonstige Angaben wie Füllmenge, Schleuderrate, Energieeffizienzklasse und Preis aufgeführt. Eine Typenbezeichnung fehlte jedoch.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.