Archiv -Mai 2013

1
Links der Woche: 3D-Drucker@home, Piraten goes Internet-Geld, Googles Schonfrist & Zugeständnisse, PayPal-Schwachstelle
2
Abmahnung Anke Merkens: Alte Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten
3
Abmahnung ebay: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
4
Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)
5
Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial
6
Abmahnung Onlineshop: Nutzung von Bildmaterial ohne Zustimmung
7
HARIBO: Schadensersatz für Biss auf ein Fruchtgummi
8
OLG: „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus
9
Abmahnung Poolpowershop e.K., Roland Petri
10
Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlerhafte Textilkennzeichnung
11
Abmahnung Webshop: Nicht lizenzierte Produktbildnutzung
12
Abmahnung Onlineshop Textile Faserzusammensetzung
13
Links der Woche: Wettbewerbshüter vs. Google, EU-Datenschutz, Hammerharte Displays, XBox One
14
Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?
15
Kommt 2014: Die neue Musterwiderrufsbelehrung

Links der Woche: 3D-Drucker@home, Piraten goes Internet-Geld, Googles Schonfrist & Zugeständnisse, PayPal-Schwachstelle

Regen, Regen und nochmals Regen und dann auch noch  unsere Links der Woche ;-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 22  (27.05. – 31.05.2013):  

 

  • 🙂 Für den Heimbedarf: Präziser 3D-Drucker, [Link]
  • 😐 Piratenpartei: Verteidigt „Internet-Bargeld“, [Link]
  • 😐 Google: Verkürzt Schonfrist für Hersteller verwundbarer Software, [Link]
  • 🙁 EU-Dialog über Copyright-Reform: Gerät ins Stocken, [Link]
  • 🙂 PayPal-Schwachstelle: Endlich geschlossen, [Link]
  • :-|Suchmaschine: EU fordert weitere Zugeständnisse von Google, [Link]

Abmahnung Anke Merkens: Alte Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Anke Merkens wegen angeblicher Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte
  • Abmahner: Anke Merkens
  • Begründung:
    • Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
    • angeblichfehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

 

  Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung (Fassung aus der Zeit vor dem 04. August 2011) abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte, weil “alte” Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle (Teil 2: Urheberrechtlicher Schutz)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Inhalt überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Teil 2 der Serie bietet eine Einführung zum Thema urheberrechtliche Schutzfähigkeit …

I. Urheberrechtlicher Schutz

Nicht alles ist automatisch urheberrechtlich geschützt. In § 2 UrhG sind die Voraussetzungen geschützter Werke geregelt:

§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

 

Den ganzen Beitrag lesen [Link]

Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Getty Images International wegen angeblicher Nutzung von Bildmaterial ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Getty Images International
  • Begründung: angeblich nicht autorisierte Bildmaterialnutzung
  • Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

Mehr erfahren

Abmahnung Onlineshop: Nutzung von Bildmaterial ohne Zustimmung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich nicht autorisierte Nutzung von Bildmaterialien

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

HARIBO: Schadensersatz für Biss auf ein Fruchtgummi

Das OLG Hamm hat den Süßwarenhersteller HARIBO aus Bonn kürzlich dazu verurteilt, an einen 44jährigen Vereinsmitarbeiter aus Bielefeld Schadensersatz zu leisten.

Nach den Feststellungen des Senats hatte der Kläger ein von der verklagten Firma in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen. Diese waren bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten.

Die Feststellungen des Senats beruhen auf dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere dem Gutachten eines im heutigen Termin als Sachverständigen angehörten Dipl.-Biologen und Dipl.-Chemikers aus Steinfurt. Der Sachverständige hat bestätigt, dass der Kläger ein Produkt der Beklagten gekaut haben könne – diese Überzeugung hat der Senat zudem aus früheren Zeugenvernehmungen gewonnen.

Den ganzen Beitrag lesen [,,,]

OLG: „Garantiewerbung“ in eBay-Angeboten löst die Hinweispflicht nach § 477 BGB aus

Am 14. Februar 2013 entschied das OLG Hamm in der Rechtssache Az.: 4 U 182/12, dass Angebote auf eBay, die die Möglichkeit zum Sofort-Kauf eröffnen, nicht lediglich eine bloße Aufforderung zum Kauf, sondern bereits ein bindendes Angebot darstellen. Dies hat zur Folge, dass Hinweise auf Garantien, die im Zusammenhang mit diesem eBay-Angebot stünden, stets die nach § 477 Abs. 1 S. 2 BGB auslösten.

 

I. Sachverhalt
Ein Unternehmen hatte auf eBay einen Staubsauger angeboten, der über die Option „Sofort kaufen“ erworben werden konnte. Dieses Angebot enthielt auch fünf Bilder, die, wenn man mit dem Cursor über diese fuhr, vergrößert angezeigt wurden. Auf einem dieser Bilder war eine große 5 mit der Unterschrift „5 Jahre Garantie“ abgebildet.
Hiergegen wandte sich eine Mitbewerberin per Abmahnung, da sie in diesem Bild nicht nur eine bloße Garantiewerbung sah, sondern eine Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 BGB, die also auch alle in § 477 Abs. 1 S. 2 BGB geforderten Angaben zu enthalten hätte.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Poolpowershop e.K., Roland Petri

Wir haben eine Abmahnung der Firma Poolpowershop e.K., Roland Petri wegen angeblich nicht lizenzierter Nutzung von Produktabbildungen erhalten.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Poolpowershop e.K., Roland Petri
  • Begründung: angeblichnicht autorisierte Produktbildnutzung
  • Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

Mehr erfahren

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblich unlauterer  Angaben zur Faserzusammensetzung bei textilen Produkten vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur Faserzusammensetzung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

   Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Nicht lizenzierte Produktbildnutzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich nicht autorisierte Nutzung von Produktabbildungen

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Onlineshop Textile Faserzusammensetzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Webshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Angaben zur Faserzusammensetzung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Wettbewerbshüter vs. Google, EU-Datenschutz, Hammerharte Displays, XBox One

Der diesjährige Frühling hat sich seinen Namen noch nicht wirklich verdient, unsere Links der Woche schon.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 21  (21.05. – 24.05.2013):  

 

  • 🙁 US-Wettbewerbshüter: Haben Google erneut im Blick, mehr…
  • 🙁 EU-Datenschutz: Deutschland scheitert mit Vorstoß zu stärkerer Wirtschafts-Selbstkontrolle, mehr…
  • 😐 Apple: Geht auch gegen Samsung Galaxy S4 und Google Now vor, mehr…
  • 🙂 Hammerhart: Flexibles OLED von LG, mehr…
  • 🙂 Gegen Flatrate-Drossel: Petition für Netzneutralität kann gezeichnet werden, mehr…
  • 😉 Eine für alles: Microsoft stellt Xbox One vor, mehr…

Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?

Zu den wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen RoHS-II im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“) gehören insbesondere folgende:

1. RoHS II gilt für fast alle Elektro- und Elektronikgeräte
Die – mittlerweile aufgehobene – Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“ oder auch „Stoffverbotsrichtlinie“) regelte die Verwendung von Gefahrstoffen nur bezüglich bestimmter Produktkategorien (vgl. Artikel 2 der Richtlinie 2002/95/EG).

Die ElektroStoffV erweitert mit dem Auffangtatbestand „sonstige Elektro- und Elektronikgeräte“ (§ 1 Abs. 1, Ziffer 11 ElektroStoffV) die Anwendung auf alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte (einschließlich Kabel und Ersatzteile), es sei denn, sie fallen unter die in § 1 Abs. 2 ElektroStoffV genannte Ausnahmebestimmung.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Kommt 2014: Die neue Musterwiderrufsbelehrung

Wenig Begeisterung auslösen dürfte bei den Händlern die Verbrauchern ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung. Wie sich aufgrund der an anderer Stelle aufgezählten Änderungen schon vermuten lässt, wird es mit Inkrafttreten dieser Änderungen eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben.

Zwar fällt – wie bereits dargestellt – das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür hat es die neue Musterwiderrufsbelehrung in sich…

Nach geltender Rechtslage ist es Händlern möglich, eine einheitliche Widerrufsbelehrung einzusetzen, soweit es um die Lieferung von Waren geht. Besondere Anpassungen, etwa hinsichtlich der Liefersituation (z.B. Aufteilung in Einzellieferungen) und Merkmalen der Ware (z.B. deren Gewicht und davon abhängige Rücksendekosten) sind nicht erforderlich. Nach der neuen Musterwiderrufsbelehrung sieht dies leider ganz anders aus. Hier haben Händler wesentlich mehr Kriterien zur berücksichtigen und die Belehrung entsprechend zu gestalten. Besonders problematisch ist dabei, dass diese Kriterien in dem Zeitpunkt, in welchem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren ist teilweise noch gar nicht vorhersehbar bzw. bestimmbar sind.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.