Abmahnung Thomas Russer: Beginn der Widerrufsfrist
Der IT-Recht Kanzlei München eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist auf ebay vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angaben in der Belehrung zum Fristbeginn des Widerrufs
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 7.500 Euro