Abmahnung Wettbewerbszentrale: DTV-Klassifizierung
Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Irreführung mit der Werbeaussage „Vier-Sterne-Hotel“ vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale
- Begründung: angeblich fehlende DTV-Klassifizierung, daher Irreführung durch die Formulierung „Vier-Sterne-Hotel“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: booking.com