Abmahnung Moobilo GmbH: Produktbeschaffenheit
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Moobilo GmbH wegen angeblicher Irreführung bezogen auf die Produktbeschaffenheit einer PVC-Folie vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Schneider und Beer, Rechtsanwälte und Notar
- Abmahner: Moobilo GmbH
- Begründung:
- fehlerhafte Angaben zur Produktbeschaffenheit einer PVC Folie
- fehlerhafte Angaben zum Versand (Auslandsversand auf Anfrage)
- fehlende Angabe des Grundpreises
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 Euro