Abmahnung IDO Verband: 40€-Klausel und Fristbeginn
Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur 40€-Klausel und zum Fristbeginn des Widerrufs beim Vertrieb von Parfum und Kosmetik vorgelegt.
Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
- angeblich fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn bei Ausübung des Widerrufsrechtes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)