Archiv -31. Juli 2013

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Abmahnung Achmed Chaer
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Abmahnung Etienne Wittig
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Abmahnung ebay: „Herstellergarantie: 2 Jahre“
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung
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Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Abmahnung Achmed Chaer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Achmed Chaer
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Garantieangaben („Herstellergarantie: 2 Jahre“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Etienne Wittig

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig wegen einer angeblich fehlerhaften widerrufsbelehrung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Obladen Gaessler Rechtsanwälte 
  • Abmahner: Etienne Wittig
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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Abmahnung ebay: „Herstellergarantie: 2 Jahre“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter bzw. unvollständiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unvollständige Angaben zur Garantie

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Tonern und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung beim Verkauf von Tonern
  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Das KG Berlin hat in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Anbietern von Luftbeförderungsleistungen klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse im Impressum gem. 5 I Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) zwingend erforderlich ist. Diese Informationspflicht kann weder durch die Angabe einer Fax-Nummer noch durch eine Telefonnummer noch durch die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars erfüllt werden.

 

 

 

Das KG Berlin führt aus, dass der Wortlaut des § 5 Abs. Nr. 2 „einschließlich der (Angabe) der elektronischen Post“ eindeutig sei und eine einschränkende Interpretation, dass bereits die Angabe der Telefon- oder Faxnummer oder die Angabe eines Online-Kontaktformulars ausreiche, nicht möglich sei. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gehe es um eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation. Eine Telefonnummer oder Telefaxnummer sei keine Email-Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post. Das KG Berlin weist darauf hin, dass Telefon- und Telefaxnummer einer E-Mail Adresse auch nicht gleichwertig seien, da das gesprochene Wort keinen Dokumentationswert habe, nicht jeder über ein Telefaxgerät verfüge und der Telefaxversand kostenträchtiger und zeitaufwändiger sei…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.