Archiv -5. August 2013

1
Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland
2
Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“

Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vorgelegt, in der angebliche Irreführung durch Werbung mit dem Begriff „Switzerland“ gerügt wird.

 

 

Überblick und Inhalt  

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Switzerland“ beim Vertrieb von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €    

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Messern mit der geographischen Herkunftsbezeichnung „Switzerland“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Bezeichnung „Switzerland“ 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.