Archiv -15. August 2013

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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend
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Internationaler Verkauf: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
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Abmahnung Sammelstelle: VSM Deutschland

Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Dies wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Vertrieb von Leuchten aufgibt.

 

 

Insbesondere Händler werden bei jeglicher Werbung für Leuchten, in denen energiebezogene Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Leuchte bekannt gegebenen werden, umfangreiche Pflichtinformationen zu beachten haben. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

 

Frage: Unterliegen Leuchten derzeit der Energieverbrauchskennzeichnung?
Dies ist nicht der Fall.

Frage: Ab wann unterliegen Leuchten der neuen Energieverbrauchskennzeichnung?
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten, die

für die in Artikel 1 EU Verordnung Nr. 874/2012 genannten Lampen ausgelegt sind und

an Endnutzer vermarktet werden,

Die kompletten FAQ zur Leuchtenkennzeichnung lesen (Link)

Internationaler Verkauf: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

 

 

I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich  ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.

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Abmahnung Sammelstelle: VSM Deutschland

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH informiert. 

Die Firma VSM Deutschland GmbH bemängelt in Ihrer Abmahnung angeblich unzureichende Angaben zur Ausgestaltung der Garantie

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.