Archiv -30. August 2013

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Abmahnung Onlineshop: Widerrufsfrist, Gewährleistung und Gefahrenübergang
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Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
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Abmahnung Sammelstelle: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Abmahnung Onlineshop: Widerrufsfrist, Gewährleistung und Gefahrenübergang

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist, dem Gefahrübergang, der Gewährleistung und mehr abgemahnt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • Angaben zum Gefahrübergang
  • Angaben zur Widerrufsfrist
  • Angaben zur Gewährleistung
  • Angaben zum Gerichtsstand

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich.

Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen. Der deutsche Verbraucher muss sich künftig also nicht mehr damit auseinandersetzen, wie es um die verbraucherschützenden Vorschriften in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat bestellt ist, bevor er dort seinen Kauf tätigt. Umgekehrt wird es für die Unternehmer künftig wesentlich einfacher, auch im europäischen Ausland ihre Waren rechtssicher anbieten zu können.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich verteten durch die Kanzlei Maurer & Kollegen vorgelegt

 

Die Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich rügt in Ihrer Abmahnung die angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Vertrieb von Planzen.

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.