Archiv -August 2013

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Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland
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Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“
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Links der Woche: LinkedIn, NSA & GHCQ, ungenutzte Handys, Sportartikehersteller vs. amazon & ebay
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Leistungsaufnahme vs. Watt
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie
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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Dortmund: AGB & Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Verstoß gegen EnVKV
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Ebay Abmahnung: „5 Jahre Garantie“
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die EnVKV
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Abmahnung Online-Shop: Angaben zur Mängelrüge
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Abmahnung ebay: Leistungsaufnahme vs. Watt
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Content-Klau im Internet Teil 6: Urheberechtsschranken – wann die Nutzung fremden Contents zulässig sein kann
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Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2013
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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Abmahnung Kochmesser.de: Royalty Line Switzerland

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG vorgelegt, in der angebliche Irreführung durch Werbung mit dem Begriff „Switzerland“ gerügt wird.

 

 

Überblick und Inhalt  

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Switzerland“ beim Vertrieb von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €    

 

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Abmahnung ebay: Geographische Herkunftsangabe „Switzerland“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Messern mit der geographischen Herkunftsbezeichnung „Switzerland“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Bezeichnung „Switzerland“ 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: LinkedIn, NSA & GHCQ, ungenutzte Handys, Sportartikehersteller vs. amazon & ebay

Der heißeste Juli seit rund 130 Jahren.

Solange gibt es unsere Links der Woche natürlich noch nicht, aber wir arbeiten daran ;-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 31  (29.07. – 02.08.2013):  

 

  • 🙂 Karriere-Netzwerk: LinkedIn zieht mehr Mitglieder an, mehr…
  • 😐 Bericht: NSA finanziert heimlich den britischen GCHQ, mehr…
  • 🙁 Studie: 120 Millionen ungenutzte Handys in deutschen Haushalten, mehr…
  • 🙁 Sportartikelhersteller: Untersagen Verkauf über Amazon und eBay, mehr…
  • 🙁 Gericht: Daimler beschäftigte IT-Experten in Scheinwerkverträgen, mehr…
  • 😐 eBay: Neue Bestimmungen für Verkäufer mit Top-Bewertungen, mehr…

Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Leistungsaufnahme vs. Watt

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski e.K. wegen angeblich fehlende Pflichtangaben beim Vertrieb von Lampen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe zum Lichtstrom
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 5 Jahre Garantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Garantieausgestaltung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unvollständige Angaben zur Garantie („5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Dortmund: AGB & Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Dortmund wegen angeblich fehlerhafter AGB und Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Dortmund 
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung Michal Piotr Konatowski e.K.: Verstoß gegen EnVKV

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Michal Piotr Konatowski wegen angeblich unvollständigen Angaben zu den Leistungswerten von Lampen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angabe der Leistungsaufnahme (Watt)
    • angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
    • angeblich fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Ebay Abmahnung: „5 Jahre Garantie“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unvollständigen Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzulässige Angabe der Garantie mit „5 Jahren Garantie“

 

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen die EnVKV

Ein weiterer ebay-Händler wurde wegen angeblichen Verstößen gegen die EnVKV (Energieeverbrauchskennzeichnungsverordnung) abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Angabe in Watt anstatt als Leistungsaufnahme
  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  
  • fehlende Angabe zum Lichtstrom 

 

 

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Abmahnung Online-Shop: Angaben zur Mängelrüge

Ein Online-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung (z.B. Angaben zur Mängelrüge)abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zur Mänglerüge
  • fehlende Angabe des Grundpreises 

 

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Abmahnung ebay: Leistungsaufnahme vs. Watt

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben rund um das Thema Enerigeeffizienzklasse  und Nennlebensdauer abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse
  • fehlende Angabe der mittleren Nennlebensdauer  
  • fehlende Angabe zum Lichtstrom 

 

 

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Content-Klau im Internet Teil 6: Urheberechtsschranken – wann die Nutzung fremden Contents zulässig sein kann

Die Nutzung fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne entsprechende Lizenz vom Rechtsinhaber ist nicht immer rechtswidrig. Denn das Urhebergesetz sieht so genannte Schranken vor. Was es mit den Schranken auf sich hat und für den Bereich des Internet wichtige Schranken, zeigt Teil 6 der Serie …

 

 

 

I. Urheberrechtsschranken als Rechtfertigung der Nutzung fremder Werke
Das Urheberrecht dient nicht allein den Interessen der Urheber, sondern ist sozialgebunden. Daher tritt in bestimmten Fällen das Partizipationsinteresse des Urhebers hinter dem Interesse der Gemeinschaft zurück. Dies kommt in den Schranken des Urheberrechts zum Ausdruck, die in den §§ 44 a ff UrhG geregelt sind.

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Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Juli 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juli 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Garantieangaben
  3. 40 Euro Klausel
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Widerrufsbelehrung
  6. Gesundheitsbezogene Angaben
  7. Markenrechtsverletzung
  8. Speicherung Vertragstext
  9. Informationen zum Vertragsschluss
  10. Energieeffizienzklasse

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahngefahr Amazon: Lieferfristangaben von mehr als 3 Wochen sind wettbewerbswidrig

Das LG Bochum hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2013, Az.: I-13 O 55/13) entschieden, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstelle, wenn für alltägliche Gegenstände im E-Commerce Lieferfristen von mehr als 3 Wochen vorbehalten werden. Dieses Urteil führt zu erheblichen Problemen in der Rechtspraxis, insbesondere auf der Plattform Amazon ist die Lieferzeitangabe „Gewöhnlich versandfertig in 3 bis 5 Wochen“ als optionaler Standardtext in einer Vielzahl von Angeboten enthalten. Die betroffenen Online-Händler laufen nunmehr Gefahr wegen dieser Angabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Bochum.

 

 

 

1. Was war eigentlich genau geschehen
Es stritten sich zwei Händler von Kinderwägen bzw. Kinderautositze und zugehörige Zubehörartikel über die rechtliche Zulässigkeit von „Lieferzeitangaben“ auf der Plattform Amazon. Die Beklagte bot auf der Plattform Amazon eine Fußdecke für einen Kinderanhänger mit der folgenden Aussage an:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.