Archiv -4. Oktober 2013

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ebay: Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung
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Links Der Woche: Amazons Fernsehbox, Google & Gestenerkennung, Gauck & Datenschutz, E-Book Leser
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Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer

ebay: Angebotsperre bei Schutzrechtsverletzung

Auf den ersten Blick ist es eine Mail wie jede andere. Doch nach dem Öffnen kommt der Schock. Denn mit der Mail teilt eBay mit, dass auf Verlangen einer anderen Person ein Angebot gesperrt wurde. Was nun? Viele reagieren gar nicht und verschenken so eine Menge Geld.

Mit dem VeRi-Programm gibt eBay den Inhabern von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten die Möglichkeit, sich gegen rechtsverletztende Angebote zu wehren. Entdeckt zum Beispiel ein Markenrechtsinhaber ein Angebot, in dem eine Fälschung seiner Ware verkauft wird, kann er ein Fax an eBay senden und um Sperrung bitten.

Da es mit der Sperrung jedoch noch nicht getan ist, teilt eBay dem Rechteinhaber auf Antrag auch die Kontaktdaten des „Gegners“ mit. Der Rechteinhaber weiß nun, gegenüber wem er seine Rechte geltend machen muss.

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Links Der Woche: Amazons Fernsehbox, Google & Gestenerkennung, Gauck & Datenschutz, E-Book Leser

Nach dem Tag der deutschen Einheit sind wir uns einig, dass es Zeit für unsere Links der Woche ist.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 40  (30.09. – 04.10.2013):  

 

  • 😐 Zeitung: Amazon will mit Fernsehbox ins Weihnachtsgeschäft, mehr…
  • 🙂 Google: Kauft Technik für Gestenerkennung, mehr…
  • 🙂 Bundespräsident Gauck: Datenschutz so wichtig wie Umweltschutz, mehr…
  • 🙂 Freifunk: Berlin erwägt „Plan B“ für den Aufbau eines Gratis-WLAN, mehr…
  • 🙂 Umfrage: Jeder fünfte Deutsche liest E-Books, mehr…
  • 🙁 USA: Lassen deutschen Überwachungskritiker nicht einreisen, mehr…

Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer

Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Urteil vom 11. September 2013, Aktenzeichen: 8 A 10219/13.OVG).

Die Klägerin ist ein Einzelhandelsunternehmen. Sie vertreibt unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ eine von der beigeladenen Weinkellerei aus zugekauftem Wein und dem Wasser des eigenen Mineralbrunnens hergestellte Weinschorle. Das beklagte Land untersagte ihr dies mit der Begründung, die Bezeichnung „Winzerschorle“ sei irreführend. Die Angabe „Winzer“ dürfe nach europarechtlichen Bestimmungen nur für Wein verwendet werden, der ausschließlich aus in diesem Betrieb erzeugten Trauben stamme und vollständig in diesem Betrieb hergestellt worden sei. Da dies bei der Weinschorle hier nicht zutreffe, sei die Bezeichnung „Winzerschorle“ für den Verbraucher irreführend. Der gegen dieses Verkaufsverbot erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Beklagten zurück.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.