Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln
Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises vorgelegt.
Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Dekoartikeln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)