Archiv -Oktober 2013

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Abmahnung ebay: Fehlende Verkehrsfähigkeit eines PKW-Nachrüstkits
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Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz
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Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
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BGH zur Möglichkeit der Verweigerung der Nacherfüllung
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln
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Abmahnung Mario Thommessen
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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln
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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung einer Wortmarke
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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig
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Abmahnung VENIApharm GmbH
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Abmahnung Thorsten Skarbina: Nettopreise & Versandkosten
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Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen
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Abmahnung Webshop: Nettopreise und Versandkosten
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Links der Woche: Datenschutzreform, Facebook vs. Datenschutz, Googles Werbung & Irlands Steuerschlupfloch
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Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz

Abmahnung ebay: Fehlende Verkehrsfähigkeit eines PKW-Nachrüstkits

Ein eBay-Händler wurde wegen angeblich fehlender Verkehrsfähigkeit eines XENONX Scheinwerfer-Nachrüstkits abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Bauartgenehmigung beim Vertrieb eines LED Nachrüstkits

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz

Willkomen bei unseren Links der Woche.

Was diese Woche ausser unseren rechtlichen Kernthemen im Netz noch zu finden war zeigen wir Ihnen hier.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 43  (21.10. – 25.10.2013):  

 

  • 😐 Amazon: Wächst ungebrochen und macht Verluste, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre: Lauschangriff auf Merkel sorgt für Aufruhr in Berlin, mehr…
  • 😐 Oberlandesgericht: Amazon haftet nicht für E-Book-Inhalte, mehr…
  • 🙁 Bundesbank: Deutschland hinkt bei SEPA-Umstellung hinterher, mehr…
  • 🙂 Brüssel: Will Steuerschlupflöcher für Internetkonzerne schließen, mehr…
  • 🙁 EU-Vorstoß zum Datenschutz: Macht nicht alle glücklich, mehr…

Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren.

 

 

Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen – und zwar ohne Vorwarnung…

 

 

I. Was tun bei Urheberrechtsverletzung?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, hat der Rechtsinhaber eine Reihe von Ansprüchen, z.B. Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Freilich sollte er prüfen, ob er die Rechtsverletzung nachweisen kann, bevor er gegen den Rechtsverletzer vorgeht.

Den ganzen Beitrag lesen (…)

BGH zur Möglichkeit der Verweigerung der Nacherfüllung

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann.

 

Der Kläger schloss im August 2009 einen Leasingvertrag über einen Neuwagen. Er begehrt von dem Autohaus, das das Fahrzeug geliefert hatte, aus abgetretenem Recht der Leasinggeberin unter Berufung auf verschiedene Mängel des Fahrzeugs Nacherfüllung durch Lieferung eines Neufahrzeugs. Das Landgericht hat die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht der Klage mit der Begründung stattgegeben, das Fahrzeug sei jedenfalls insoweit mangelhaft, als die automatisch an- und ausklappenden Außenspiegel nicht zuverlässig funktionierten; die Beklagte könne sich demgegenüber nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines Neufahrzeugs für sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sei.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Dekoartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung Mario Thommessen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Mario Thommessen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an einer Wortmarke vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Mario Thommessen
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „ACCU-JOGGER“ durch niht autorisierte Nutzung
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht/Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Dekorationsartikeln vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Dekoartikeln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung einer Wortmarke

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die nicht autorisierte Nutzung einer Wortmarke vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Rechtsverletzung an der Wortmarke „ACCU-JOGGER“ durch nicht autorisierte  Nutzung derselben

 

 

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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert.

 

 

Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.
 

 

Die „Button“-Lösung zum 01.08.2012
Grundlage der Entscheidung bildet die Neufassung des §312g BGB, die zum Zwecke eines effizienteren Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr zum 01.08.2012 in Kraft trat und wesentliche neue Pflichten für Online-Händler bei der Gestaltung von Websites zur Bestellung von entgeltlichen Dienstleistungen oder Waren vorsah (für eine umfangreiche Darstellung der neuen Pflichten siehe den entsprechenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei).

Um die Verbraucher vor potentiellen Kostenfallen zu schützen, waren Online-Händler nun verpflichtet, ihre Shops dergestalt zu verändern, dass auf jeder Bestellseite in hervorgehobener Weise die für den Verbraucher einschlägigen Informationen bezüglich…

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung VENIApharm GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH wegen angeblich unwahrer Behauptungen auf einer Website vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: VENIApharm GmbH
  • Begründung: angeblich unwahre Aussagen im Zusammenhang mit einer eintweiligen Verfügung und Pharmaprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

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Abmahnung Thorsten Skarbina: Nettopreise & Versandkosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Douglas & Luther
  • Abmahner: Thorsten Skarbina
  • Begründung:
    • angebliche Werbung an Letztverbraucher mit Nettopreisen 
    • angeblich fehlende Angabe der Versandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

 

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Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen

Ein Webseitenbetreiber wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen im Zusammenhang mit Pharmaprodukten und einer einstweiligen Verfügung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unwahre Behauptungen bezogen auf die Existenz einer einstweiligen Verfügung 

 

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Abmahnung Webshop: Nettopreise und Versandkosten

Ein Online-Händler, der einen Webshop betreibt wurde wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit Nettopreisen
  • fehlende Angabe der Versandkosten 

 

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Links der Woche: Datenschutzreform, Facebook vs. Datenschutz, Googles Werbung & Irlands Steuerschlupfloch

Gestern noch Montag heute schon wieder Freitag. Unglaublich, wie diese Woche verflogen ist.

Ob es bei unseren Links der Woche Unglaubliches gibt ?

Sehen Sie selbst!

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 42  (14.10. – 18.10.2013):  

 

  • 🙂 Europaparlament: Ist sich einig über Datenschutzreform, mehr…
  • 🙁 Facebook: Neue Datenschutz-Einstellungen für Jugendliche stoßen auf Kritik, mehr…
  • 😐 Analyse: Google sucht den Ausweg aus der Werbe-Abhängigkeit, mehr…
  • 😐 Googles Einnahmequelle: Sprudelt weiter, mehr…
  • 😐 Telekom fragt: Was ist Ihnen wichtiger, Sicherheit oder Freiheit? mehr…
  • 🙂 Irland: Will ein Steuerschlupfloch für Google, Apple & Co. schließen, mehr…

Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz

Aus Köln erreichen uns Nachrichten zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet. Das Oberlandesgericht Köln hatte unter anderem darüber zu entscheiden, ob eine Bannerwerbung auf einem (auch) von Kindern genutzten Online-Spieleportal verschleierte Werbung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG darstellt (OLG Köln v. 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12).

Anhand dieses Urteils lassen sich allgemeine Kriterien ableiten, wie Bannerwerbung auf für Minderjährige zugeschnittenen Websites auszusehen hat. Lesen Sie mehr zu diesen Kriterien in unserem Beitrag.

Den ganzen Beitrag lesen… 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.