Archiv -Oktober 2013

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Speicherung von dynamischen IP-Adressen als Verstoß gegen Datenschutzrecht?
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Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig
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Abmahnung ProfiDog GbR: Garantieangaben bei Neuware
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Abmahnung ebay: „Neuware mit Garantie“
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Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung
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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung
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Abmahnung MSWebMedia, Maik Satzer
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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ProfiDog GbR, ebay: Garantiebedingungen
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Abmahnung ebay: Fehlende Erläuterung der Garantiebedingungen
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Abmahnung ProfiDog GbR: Unzureichende Garantieangaben
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Abmahnung ebay: Garantiebedingungen
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Links der Woche: Energy Harvesting, Anonyme Kommentare, Data Becker schließt, Foxconn-Vorwürfe
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Bewertungsportal: Löschung von Ärtzebewertungen
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Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Speicherung von dynamischen IP-Adressen als Verstoß gegen Datenschutzrecht?

Schon seit geraumer Zeit besteht Uneinigkeit darüber, ob (dynamische) IP-Adressen von den Betreibern einer Website gespeichert werden dürfen oder ob dies einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt.

Kern der Frage ist dabei, inwieweit (dynamische) IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzusehen sind. Das LG Berlin (31.01.2013; Az.: 57 S 87/08) hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind, lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

I. Was ist eine IP-Adresse
Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen. Damit ein Computer im Internet agieren kann, muss er eindeutig identifizierbar sein. Deshalb wird eine individuelle IP-Adresse allen Geräten zugewiesen, welche an das Netz angebunden sind und macht so die einzelnen Computer erreichbar. Aufgrund der IP-Adresse können die einzelnen Router die Datenpakete an den richtigen Computer transportieren. Nach dem Adresssystem IPv4 bestehen IP-Adressen aus 4 Zahlenblöcken. Diese Zahlenblöcke liegen zwischen 0 und 255 und werden durch einen Punkt getrennt (so zum Beispiel: 123.45.67.189). Insgesamt ergibt sich eine 32 stellige Binärzahl.

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Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig

Gute Neuigkeiten für Versandhändler von Arzneimitteln. Nach Auffassung des LG Halle (Urteil vom 08.01.2013; Az. 8 O 105/12) unterfallen sowohl individuelle Rezeptur- als auch Fertigarzneimittel der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB mit der Folge, dass das im Fernabsatzrecht dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht beim Versand von Arzneimitteln nicht besteht bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

Was war geschehen? – Der Sachverhalt
Eine Versandapotheke schloss in ihren AGB das Widerrufsrecht für den Versand von Arzneimitteln aus. Hierbei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese lautet:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Diese Voraussetzungen seien – so die Auffassung der Versandapotheke – beim Versand von Arzneimitteln erfüllt, ein Widerrufsausschluss also zulässig.

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Abmahnung ProfiDog GbR: Garantieangaben bei Neuware

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich unlauterer Garantieangaben vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angebliche Irreführung durch unvollständige Garantieangaben („Neuware mit Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung ebay: „Neuware mit Garantie“

Wer mit Garantien wirbt, sollte aktuell genau darauf achten, dies richtig zu formulieren, denn uns wurde heute eine weitere Abmahnung wegen angeblich fehlender Erläuterung der Garantiebedingungen im Angebot eines ebay Händlers vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zur Ausgstaltung der Garantie.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jürgen Theißen wegen angeblich unzureichender Tetilkennzeichnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Jürgen Theißen
  • Begründung: angeblicher Vertrieb von Herrenunterwäsche ohne ordentliche Textilkennzeichnung (100% Baumwolle)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unzureichender Textilkennzeichnung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

  • angeblich unzureichende Textilkennzeichnung beim Vertrieb von Herrenunterwäsche

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung MSWebMedia, Maik Satzer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma MSWebMedia, Maik Satzer wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: MSWebMedia, Maik Satzer
  • Begründung: angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die sich auf Warenverkauf und nicht auf die angebotene Dienstleistung bezieht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay, Webshop 
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler, der auch einen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung die sich auf Warenverkäufe bezieht und nicht auf die angebotene Dienstleistung

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ProfiDog GbR, ebay: Garantiebedingungen

Der IT-Recht Kanzlei München wurde heute eine weitere Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich unzureichender Angaben zu den Garantiebedingungen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angeblich fehlende Erläuterung der Garantiebedingungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Fehlende Erläuterung der Garantiebedingungen

Der IT-Recht Kanzlei wurde heute eine weitere Abmahnung wegen angeblich fehlender Erläuterung der Garantiebedingungen im Angebot eines ebay Händlers vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zu den Garantiebedingungen

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ProfiDog GbR: Unzureichende Garantieangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung der Garantie (Garantiebedingungen) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben zum Umfang und Inhalt der Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung ebay: Garantiebedingungen

Ein ebay Händler wurde wegen angeblichem Fehlen von elementaren Angaben zum Inhalt und Umfang eines Garantieversprechens abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zur Ausgestaltung der Garantie

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Energy Harvesting, Anonyme Kommentare, Data Becker schließt, Foxconn-Vorwürfe

Der Winter klopft schon an die Tür und da es Freitag ist tun das unsere Links der Woche ebenfalls.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 41  (07.10. – 11.10.2013):  

 

  • 🙂 Energy Harvesting: Disney sammelt Strom, mehr…
  • 😐 Gericht: Internetportal für anonyme Kommentare verantwortlich, mehr…
  • 🙁 Vorwürfe gegen Foxconn: Studenten zur Fertigung der PS4 gezwungen, mehr…
  • 😉 Studie: Deutsche sind keine Technikmuffel, mehr…
  • 😐 Energiewende: Deutschlands langer Weg zur Batterie, mehr…
  • 🙁 Data Becker: Wird geschlossen, mehr…

Bewertungsportal: Löschung von Ärtzebewertungen

Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die spätere Beklagte betreibt unter einer Internetadresse ein Ärztebewertungsportal. Dort bietet sie eine Arztsuche und eine Ärztebewertung an. Internetnutzer können Informationen zu Ärzten und anderen Heilberuflern kostenfrei abrufen. Soweit vorhanden sind auf dem Portal Informationen wie Name, Titel, Fachrichtung, Praxisanschrift und weitere Kontaktdaten sowie ggf. auch Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen abrufbar.

Nach vorheriger Registrierung können Bewertungen in einem Notenschema und Freitextkommentare eingegeben werden. Die Noten und Kommentare sind dann für andere Nutzer abrufbar und werden von der Internetbetreiberin als fremde Information angeboten. Eine Bewertung ohne vorherige Registrierung ist nicht möglich. Im Rahmen der Registrierung muss eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden, die im Zuge des Registrierungsvorgangs verifiziert wird.

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Wer zu spät kommt: Neues Vorbringen in der Berufungsinstanz

Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist.

 

 

I. Der Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess
Im Zivilprozess ist es allein Sache der Parteien, Tatsachen vorzutragen (so genannter Beibringungsgrundsatz im Gegensatz zum Amtsermittlungsgrundsatz). Der Sachvortrag mit Beweisangeboten muss dabei vollständig und auch rechtzeitig erfolgen.

Entscheidet das Erstgericht zu Lasten einer Partei, wird diese ggf. versuchen, in der nächsten Instanz zu obsiegen. Dabei stellt sich in der Berufungsinstanz dann oft die Frage, ob es der unterlegenen Partei durch neuen Vortrag gelingen kann, ein anderweitiges, für sie günstiges Urteil zu erreichen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.