Archiv -4. November 2013

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Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013
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Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse
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Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen

Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Oktober 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Textilkennzeichnung
  7. Mehrwertsteuer-Ausweis
  8. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung:
    • angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
    • angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
    • angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblicher  Erfassung der IP-Adresse eines Besuchers und Auswertung seines Suchverhaltens mitels Google Analytics ohne dessen Einwilligung abgemahnt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • angebliche Erfassung und Speicherung der IP-Adresse eines Besuchers der Webseite ohne dessen Einwilligung
  • angebliche Erfassung weiterer personenbezogener Daten
  • angebliche Auswertung des Suchverhaltens mittels Google Analytics 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.