Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Testsieger bei Olivenöl
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Verwendung eines Testergebnisses vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: angeblich unlautere Nutzung eines Bioöl-Testergebnisses durch die Formulierung „Testsieger“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)