Archiv -29. November 2013

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Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren
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Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie
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Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie

Links der Woche: Amazons Logistik, Paypal vs. Bargeld, Breitbandausbau und Einspeisegebühren

 

Wenn Amazon ein neues Logistikzentrum eröffnet, sich gleichzeitig Kabel Deutschland und der Bayerische Rundfunk um Einspeisegebürens streiten, Paypal dem Bargeld zu Leibe rückt und Schwarz-Rot den Breitbandausbau zusammenstreicht, dann ist eindeutig Zeit für unsere Links der Woche. 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Advents-Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 48  (25.11. – 29.11.2013):  

 

  • 😐 Einspeisegebühren: Zweite Runde Kabel Deutschland gegen BR, mehr…
  • 😉 Amazon: Eröffnet Logistikzentrum bei Berlin, mehr…
  • 😐 Große Koalition: Plant neuen Anlauf für das Urheberrecht, mehr…
  • 🙁 Befragung: Handwerksbetriebe wiegen sich in falscher IT-Sicherheit, mehr…
  • 🙁 Schwarz-Rot: Streicht Milliarden für den Breitbandausbau, mehr…
  • 😐 PayPal: Rückt dem Bargeld zu Leibe, mehr…

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig

Nach den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) haben Online-Händler bestimmte Informationen in ihrem Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereit zu halten. Gibt der Online-Händler in seinem Impressum eine Telefonnummer an, stellt sich die Frage, ob es ausreicht, wenn es sich hierbei um eine kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummer handelt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt (Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12), lesen Sie nachstehend mehr zu dieser Entscheidung.
 

 

1. Was war denn in der Sache passiert?
Ein Online-Händler vertrieb in seinem Online-Shop Fahrradzubehörteile. Auf der Online-Shopseite des Händlers war unter der Rubrik „Kontakt“ das Impressum des Online-Händlers veröffentlicht, hierbei verwies der Online-Händler auf seine E-Mail-Adresse. Ein Kontaktformular zur unmittelbaren Kontaktaufnahme für den Kunden wurde nicht bereitgestellt, vielmehr erfolgte lediglich eine Verlinkung auf das E-Mail-Programm des Online-Händlers.

Den ganzen Beitrag lesen […] 

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Art der Garantie

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat den nächsten eBay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Aussagen zur Art der gewährten Garantie abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: unlautere Werbung „mit 3 Jahren Garantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Mit 3 Jahren Garantie

Ein Händler, der über ebay Gästebetten verkauft wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Aussage “ mit 3 Jahren Garantie“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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